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03/17

Seite 9

6.4.5

Barrierefreie Fluchtwege

zugstüren auch bei einer Verrauchung des Stiegen-

hauses noch schließen. Somit können sich mobili-

tätsbeeinträchtigte Personen selbst in Sicherheit be-

geben.Der Aufzug kann von anderen Personen nicht

benutzt werden. Für zeitbeschränkte Mobilitätsbein-

trächtigungen müsste der

Spezialschlüssel nach

Ablauf der Mobilitätseinschränkung wieder

abgegeben

werden. Hierzu ist ein „Schlüsselma-

nagement“ erforderlich, um Missbrauch zu verhin-

dern.

Zur Erhöhung der Zuverlässigkeit des Aufzuges kann

der Aufzug direkt von der Niederspannungshaupt-

verteilung über Kabel mit Funktionserhalt E 90 mit

Strom versorgt werden. Es ist davon auszugehen,

dass der Aufzug erst zu einem Zeitpunkt versagt,

wenn bereits Temperaturen auftreten, welche kein

Überleben im Stiegenhaus mehr zulassen. Der tech-

nische und wirtschaftliche Aufwand für eine solche

Ausführung ist begrenzt.

Bei dieser Lösung ist zu beachten, dass nur durch

Unterweisung der mobilitätsbeeinträchtigten Perso-

nen bzw. des unterwiesenen Personals wie z.B. Eva-

kuierungshelfer sichergestellt werden kann, dass

diese Maßnahme im Ernstfall greift.

Anmerkung

Insbesondere bei Gebäuden mit Feuerwehraufzügen,

welche bezüglich der Ausfallssicherheit und der Situ-

ierung der Ladestellen ein hohes Sicherheitsniveau

aufweisen, stellt sich die Frage, warum sie bis zum

Eintreffen der Feuerwehr nicht von mobilitätsbeein-

trächtigen Personen genutzt werden sollen. Für eine

Benutzung wären die bereits o.a. Bedingungen erfor-

Zeitbeschränkte

Mobilitätsbeinträch-

tigungen

Feuerwehraufzüge