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6.4.5
Barrierefreie Fluchtwege
zugstüren auch bei einer Verrauchung des Stiegen-
hauses noch schließen. Somit können sich mobili-
tätsbeeinträchtigte Personen selbst in Sicherheit be-
geben.Der Aufzug kann von anderen Personen nicht
benutzt werden. Für zeitbeschränkte Mobilitätsbein-
trächtigungen müsste der
Spezialschlüssel nach
Ablauf der Mobilitätseinschränkung wieder
abgegeben
werden. Hierzu ist ein „Schlüsselma-
nagement“ erforderlich, um Missbrauch zu verhin-
dern.
Zur Erhöhung der Zuverlässigkeit des Aufzuges kann
der Aufzug direkt von der Niederspannungshaupt-
verteilung über Kabel mit Funktionserhalt E 90 mit
Strom versorgt werden. Es ist davon auszugehen,
dass der Aufzug erst zu einem Zeitpunkt versagt,
wenn bereits Temperaturen auftreten, welche kein
Überleben im Stiegenhaus mehr zulassen. Der tech-
nische und wirtschaftliche Aufwand für eine solche
Ausführung ist begrenzt.
Bei dieser Lösung ist zu beachten, dass nur durch
Unterweisung der mobilitätsbeeinträchtigten Perso-
nen bzw. des unterwiesenen Personals wie z.B. Eva-
kuierungshelfer sichergestellt werden kann, dass
diese Maßnahme im Ernstfall greift.
Anmerkung
Insbesondere bei Gebäuden mit Feuerwehraufzügen,
welche bezüglich der Ausfallssicherheit und der Situ-
ierung der Ladestellen ein hohes Sicherheitsniveau
aufweisen, stellt sich die Frage, warum sie bis zum
Eintreffen der Feuerwehr nicht von mobilitätsbeein-
trächtigen Personen genutzt werden sollen. Für eine
Benutzung wären die bereits o.a. Bedingungen erfor-
Zeitbeschränkte
Mobilitätsbeinträch-
tigungen
Feuerwehraufzüge