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6.4.5
Barrierefreie Fluchtwege
mobilitätsbeeinträchtige Personen mit folgenden
Nachteilen für die eingeschränkte Personengruppe:
• Der Weg für die mobilitätsbeeinträchtigen Perso-
nen verläuft zum Teil entgegen dem allgemeinen
Fluchtweg.
• Eine eigene, der allgemeinen Fluchtwegbeschil-
derung entgegengesetzte Beschilderung des
Fluchtweges wäre ab dem Verzweigungspunkt
der unterschiedlichen Fluchtwege für mobilitäts-
beeinträchtige Personen grundsätzlich notwen-
dig, ist aber verwirrend.
• Es kommt zu einem Begegnungsverkehr zwi-
schen dem allgemeinen Fluchtstrom und den
mobilitätsbeeinträchtigen Personen.
• Die längsten Fluchtweglängen der mobilitätsbe-
einträchtigen Personen sind deutlich länger als
jene des allgemein flüchtenden Personenstroms.
Gebäude mit einem zentralen Stiegenhauskern
mit einem Warteplatz für mobilitätsbeeinträchtige
Personen oder Gebäude mit mehreren Stiegenhäu-
sern, die alle als solcher Warteplatz ausgeführt sind,
haben den Vorteil, dass
• der Weg für die mobilitätsbeeinträchtigen Perso-
nen im Wesentlichem dem allgemeinen Flucht-
weg entspricht,
• hierdurch eine relativ einfache Orientierungs-
möglichkeit gegeben ist,
Gebäude mit zentra-
lem Stiegenhauskern