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Seite 11

6.4.5

Barrierefreie Fluchtwege

mobilitätsbeeinträchtige Personen mit folgenden

Nachteilen für die eingeschränkte Personengruppe:

• Der Weg für die mobilitätsbeeinträchtigen Perso-

nen verläuft zum Teil entgegen dem allgemeinen

Fluchtweg.

• Eine eigene, der allgemeinen Fluchtwegbeschil-

derung entgegengesetzte Beschilderung des

Fluchtweges wäre ab dem Verzweigungspunkt

der unterschiedlichen Fluchtwege für mobilitäts-

beeinträchtige Personen grundsätzlich notwen-

dig, ist aber verwirrend.

• Es kommt zu einem Begegnungsverkehr zwi-

schen dem allgemeinen Fluchtstrom und den

mobilitätsbeeinträchtigen Personen.

• Die längsten Fluchtweglängen der mobilitätsbe-

einträchtigen Personen sind deutlich länger als

jene des allgemein flüchtenden Personenstroms.

Gebäude mit einem zentralen Stiegenhauskern

mit einem Warteplatz für mobilitätsbeeinträchtige

Personen oder Gebäude mit mehreren Stiegenhäu-

sern, die alle als solcher Warteplatz ausgeführt sind,

haben den Vorteil, dass

• der Weg für die mobilitätsbeeinträchtigen Perso-

nen im Wesentlichem dem allgemeinen Flucht-

weg entspricht,

• hierdurch eine relativ einfache Orientierungs-

möglichkeit gegeben ist,

Gebäude mit zentra-

lem Stiegenhauskern