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09/13

6.5.1

Seite 4

Exkurs: Schadensanierung

nach Bränden – Allgemeines

dem Versicherungsnehmer aus dem Versicherungs-

vertrag zustehenden Ansprüche von der Versiche-

rung erfüllt werden. Der Counterpart des Versiche-

rungsmaklers ist wiederum ein Versicherungsmitar-

beiter, der im internationalen Jargon als „Loss Adjus-

ter“ bezeichnet wird.

Für die Beurteilung der Schadenshöhe bzw. der

Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Versiche-

rungsnehmer zu entschädigen, bedienen sich die

Versicherungen stets externer Sachverständiger, die

häufig aus dem Pool von einschlägig tätigen,gericht-

lich zertifizierten und allgemein beeideten Sachver-

ständigen rekrutiert werden. Demgemäß hat der

Sachverständige an sich eine unabhängige Rolle

einzunehmen, wiewohl zu berücksichtigen bleibt,

dass der Sachverständige von der Versicherung aus-

gewählt,beauftragt und bezahlt wird und primär der

Versicherung berichtspflichtig ist. Demgemäß ist er

bei allem Bemühen um Unabhängigkeit dennoch

der Sphäre der Versicherung zuzuordnen.

Der in der Sphäre des Versicherungsnehmers anzu-

siedelnde Counterpart zum Sachverständigen – nen-

nen wir ihn „Schadenmanager“ – fehlt allerdings

meist, weil sich Versicherungsnehmer vor dem

Brandschadenseintritt kaum Gedanken hierzu ma-

chen und nach demselben oft und verständlicher-

weise mit anderen Problemen als der Projektorgani-

sation ihres Brandschadensanierungsprojektes be-

fasst sind.

Die jeweiligen Sanierungsfirmen, die mit den Aus-

führungsleistungen der Brandschadensanierung be-

fasst werden, sollten jedenfalls der Sphäre des Versi-

cherungsnehmers zugeordnet werden, nämlich

Beurteilung der

Schadenshöhe

Sachverständige