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Exkurs: Schadensanierung
nach Bränden – Allgemeines
dem Versicherungsnehmer aus dem Versicherungs-
vertrag zustehenden Ansprüche von der Versiche-
rung erfüllt werden. Der Counterpart des Versiche-
rungsmaklers ist wiederum ein Versicherungsmitar-
beiter, der im internationalen Jargon als „Loss Adjus-
ter“ bezeichnet wird.
Für die Beurteilung der Schadenshöhe bzw. der
Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Versiche-
rungsnehmer zu entschädigen, bedienen sich die
Versicherungen stets externer Sachverständiger, die
häufig aus dem Pool von einschlägig tätigen,gericht-
lich zertifizierten und allgemein beeideten Sachver-
ständigen rekrutiert werden. Demgemäß hat der
Sachverständige an sich eine unabhängige Rolle
einzunehmen, wiewohl zu berücksichtigen bleibt,
dass der Sachverständige von der Versicherung aus-
gewählt,beauftragt und bezahlt wird und primär der
Versicherung berichtspflichtig ist. Demgemäß ist er
bei allem Bemühen um Unabhängigkeit dennoch
der Sphäre der Versicherung zuzuordnen.
Der in der Sphäre des Versicherungsnehmers anzu-
siedelnde Counterpart zum Sachverständigen – nen-
nen wir ihn „Schadenmanager“ – fehlt allerdings
meist, weil sich Versicherungsnehmer vor dem
Brandschadenseintritt kaum Gedanken hierzu ma-
chen und nach demselben oft und verständlicher-
weise mit anderen Problemen als der Projektorgani-
sation ihres Brandschadensanierungsprojektes be-
fasst sind.
Die jeweiligen Sanierungsfirmen, die mit den Aus-
führungsleistungen der Brandschadensanierung be-
fasst werden, sollten jedenfalls der Sphäre des Versi-
cherungsnehmers zugeordnet werden, nämlich
Beurteilung der
Schadenshöhe
Sachverständige