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6.5.1
Exkurs: Schadensanierung
nach Bränden – Allgemeines
6.5
Exkurs: Schadensanierung
nach Bränden
6.5.1 Allgemeines
6.5.1.1 Gegenstand der Brandschadensanierung
DieVersicherungswirtschaft versteht unter Brand ein
Feuer,
• das ohne bestimmungsgemäßen Herd entsteht
oder diesen verlässt und
• das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Die Gesamtheit aller Leistungen zur Behebung des
dabei entstehenden Schadens wird durch den Be-
griff der Brandschadensanierung subsumiert und
umfasst somit alle Leistungen,die ab dem Abzug der
Feuerwehr erforderlich sind, um das Brandobjekt in
gleicher Art und Güte wie vor dem Brand wieder
herzustellen.
Die Gesamtheit aller Planungs-, Steuerungs- und
Kontrollaufgaben zur Erreichung der Ziele eines
Brandschadensanierungsprojektes, nämlich
• bestimmte Leistungen nach definierten Quantitä-
ten und Qualitäten
• durch befugte, leistungsfähige und verlässliche
Auftragnehmer
• mittels einer geeigneten Projektorganisation
Begriff
Ziele