

09/13
6.5.1
Seite 2
Exkurs: Schadensanierung
nach Bränden – Allgemeines
• innerhalb definierter und akzeptabler Termine
• unter Einsatz verfügbarer Ressourcen
• im Rahmen angemessener Preise und
• unter Berücksichtigung vertrags- bzw. versiche-
rungsrechtlicher Rahmenbedingungen
abzuwickeln, ist Gegenstand des Schadenmanage-
ments von Brandschäden.
Im „VersicherungsAlphabet“
1
, einem Fachbuch der
Versicherungswirtschaft, wird das Schadenmanage-
ment als Summe aller Aktivitäten eines Versiche-
rungsunternehmens im Zusammenhang mit der
Schadenregulierung definiert, in dessen Mittelpunkt
• einerseits die Befriedigung der berechtigten An-
sprüche des Kunden (gemeint ist der Versiche-
rungsnehmer bzw.Geschädigte) durch finanzielle
Entschädigung und ergänzende Hilfestellungen
imVersicherungsfall und
• andererseits das Bestreben des Versicherungsun-
ternehmens nach einer Senkung des Schadenauf-
wandes und der Verwaltungskosten durch offensi-
ve Steuerung der Schadenabwicklung, darunter
auch die Verhinderung von Versicherungsbetrug,
steht.
1
von Fürstenwerth, Frank/Weiß, Alfons (2001): VersicherungsAlpha-
bet (VA): Begriffserklärungen der Versicherung aus Theorie und
Praxis. 10. Auflage. Verlag Versicherungswirtschaft.
Versicherung