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09/13

6.5.1

Seite 2

Exkurs: Schadensanierung

nach Bränden – Allgemeines

• innerhalb definierter und akzeptabler Termine

• unter Einsatz verfügbarer Ressourcen

• im Rahmen angemessener Preise und

• unter Berücksichtigung vertrags- bzw. versiche-

rungsrechtlicher Rahmenbedingungen

abzuwickeln, ist Gegenstand des Schadenmanage-

ments von Brandschäden.

Im „VersicherungsAlphabet“

1

, einem Fachbuch der

Versicherungswirtschaft, wird das Schadenmanage-

ment als Summe aller Aktivitäten eines Versiche-

rungsunternehmens im Zusammenhang mit der

Schadenregulierung definiert, in dessen Mittelpunkt

• einerseits die Befriedigung der berechtigten An-

sprüche des Kunden (gemeint ist der Versiche-

rungsnehmer bzw.Geschädigte) durch finanzielle

Entschädigung und ergänzende Hilfestellungen

imVersicherungsfall und

• andererseits das Bestreben des Versicherungsun-

ternehmens nach einer Senkung des Schadenauf-

wandes und der Verwaltungskosten durch offensi-

ve Steuerung der Schadenabwicklung, darunter

auch die Verhinderung von Versicherungsbetrug,

steht.

1

von Fürstenwerth, Frank/Weiß, Alfons (2001): VersicherungsAlpha-

bet (VA): Begriffserklärungen der Versicherung aus Theorie und

Praxis. 10. Auflage. Verlag Versicherungswirtschaft.

Versicherung