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Barrierefreie Fluchtwege
• hierdurch auch keine eigene Beschilderung des
Fluchtweges für mobilitätsbeeinträchtige Perso-
nen notwendig ist,
• es zu keinem oder nur in Teilbereichen zu einem
Begegnungsverkehr zwischen dem allgemeinen
Fluchtstrom und den mobilitätsbeeinträchtigen
Personen kommt,
• die Fluchtweglängen der mobilitätsbeeinträchti-
gen Personen jenen der allgemeinen Fluchtwege
entsprechen.
Empfehlung
Bei der Planung und der Nutzung des Gebäudes sol-
len die Arbeitsplätze und die zugehörigen Sozial- und
Nebenräume für mobilitätsbeeinträchtige Personen in
jenen Bereichen des Gebäudes situiert werden, die
kurze Wege zu den Fluchtmöglichkeiten, die für die
mobilitätsbeeinträchtige Personen vorgesehen sind,
bieten.