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03/17

6.4.5

Seite 12

Barrierefreie Fluchtwege

• hierdurch auch keine eigene Beschilderung des

Fluchtweges für mobilitätsbeeinträchtige Perso-

nen notwendig ist,

• es zu keinem oder nur in Teilbereichen zu einem

Begegnungsverkehr zwischen dem allgemeinen

Fluchtstrom und den mobilitätsbeeinträchtigen

Personen kommt,

• die Fluchtweglängen der mobilitätsbeeinträchti-

gen Personen jenen der allgemeinen Fluchtwege

entsprechen.

Empfehlung

Bei der Planung und der Nutzung des Gebäudes sol-

len die Arbeitsplätze und die zugehörigen Sozial- und

Nebenräume für mobilitätsbeeinträchtige Personen in

jenen Bereichen des Gebäudes situiert werden, die

kurze Wege zu den Fluchtmöglichkeiten, die für die

mobilitätsbeeinträchtige Personen vorgesehen sind,

bieten.