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03/17

Seite 5

6.4.5

Barrierefreie Fluchtwege

Wegen der hohen Türöffnungskräfte werden

selbst-

schließende Feuerschutztüren oft durch Fest-

stellanlagen offen gehalten

, damit sie im Normal-

betrieb keine Barriere darstellen.

2

Im Brandfall

schließen die Feuerschutztüren selbsttätig und bil-

den damit eine Barriere. Damit die Türen imVerrau-

chungsfall möglichst lange offen bleiben, wird emp-

fohlen,

rauchempfindliche und lokal im Türbe-

reich situierte Elemente einzubauen

, die die

selbstschließenden Türen im Brandfall ansteuern

und eine möglichst lange Offenzeit ermöglichen.

Will man jedoch auch eine

Barrierefreiheit im

Brandfall

erzielen, müssen die Feuerschutztüren

zumindest

mit servounterstützten Türschlie-

ßern

ausgestattet werden.

Hinweis

Einen Sonderfall stellen druckbelüftete Stiegenhäuser

mit Schleusen dar: Häufig werden die Schleusen von

druckbelüfteten Stiegenhäusern als Wartebereiche für

mobilitätsbeeinträchtigte Personen vorgesehen. Auch

der Weg zu diesen Warteplätzen sollte den Anforde-

rungen der ÖNORM B 1600 entsprechen! Hierfür

sollten die Türen entlang des gesamten Fluchtwegs,

vom Ausgangspunkt bis zum Warteplatz, mit einer

Öffnungskraft von maximal 25 N öffenbar sein!

2

Zur barrierefreien Ausführung von Feuerschutztüren stehen mehre-

re Merkblätter zur Verfügung, z. B. : Magistrat der Stadt Wien – MA

37 Baupolizei (2015): Barrierefreies Planen und Bauen in Wien –

Zusammenfassung baurechtlicher Interpretationen,

WKO (2015): Technisches Informationsblatt Nr. 8 – Barrierefreie

Türen,1. Auflage.

Rauchempfindliche

Elemente im Tür-

bereich

Servounterstützte

Türschließer