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6.4.5
Barrierefreie Fluchtwege
Wegen der hohen Türöffnungskräfte werden
selbst-
schließende Feuerschutztüren oft durch Fest-
stellanlagen offen gehalten
, damit sie im Normal-
betrieb keine Barriere darstellen.
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Im Brandfall
schließen die Feuerschutztüren selbsttätig und bil-
den damit eine Barriere. Damit die Türen imVerrau-
chungsfall möglichst lange offen bleiben, wird emp-
fohlen,
rauchempfindliche und lokal im Türbe-
reich situierte Elemente einzubauen
, die die
selbstschließenden Türen im Brandfall ansteuern
und eine möglichst lange Offenzeit ermöglichen.
Will man jedoch auch eine
Barrierefreiheit im
Brandfall
erzielen, müssen die Feuerschutztüren
zumindest
mit servounterstützten Türschlie-
ßern
ausgestattet werden.
Hinweis
Einen Sonderfall stellen druckbelüftete Stiegenhäuser
mit Schleusen dar: Häufig werden die Schleusen von
druckbelüfteten Stiegenhäusern als Wartebereiche für
mobilitätsbeeinträchtigte Personen vorgesehen. Auch
der Weg zu diesen Warteplätzen sollte den Anforde-
rungen der ÖNORM B 1600 entsprechen! Hierfür
sollten die Türen entlang des gesamten Fluchtwegs,
vom Ausgangspunkt bis zum Warteplatz, mit einer
Öffnungskraft von maximal 25 N öffenbar sein!
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Zur barrierefreien Ausführung von Feuerschutztüren stehen mehre-
re Merkblätter zur Verfügung, z. B. : Magistrat der Stadt Wien – MA
37 Baupolizei (2015): Barrierefreies Planen und Bauen in Wien –
Zusammenfassung baurechtlicher Interpretationen,
WKO (2015): Technisches Informationsblatt Nr. 8 – Barrierefreie
Türen,1. Auflage.
Rauchempfindliche
Elemente im Tür-
bereich
Servounterstützte
Türschließer