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6.4.5
Barrierefreie Fluchtwege
6.4.5 Barrierefreie Fluchtwege
6.4.5.1 Mobilitätsbeeinträchtigte Personen
Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind Men-
schen, die in der Muskelkraft, Motorik und Beweg-
lichkeit eingeschränkt und auf Hilfe bzw. Hilfsmittel
angewiesen sind. Das Ausmaß der Beeinträchtigung
kann sehr unterschiedlich sein und reicht von Men-
schen, die sich nicht selbständig bewegen können,
wie bettlägerige Personen und Kleinkinder,die noch
nicht selbständig gehen können, über mobilitätsbe-
einträchtigte bzw. zeitweise mobilitätsbeeinträchtig-
te Personen, wie Rollstuhlfahrer, Personen mit Geh-
hilfen (z.B. Rollator, Krücken), bis hin zu Personen
mit organischen Schäden wie z.B. eingeschränkter
Lungenfunktion. Man geht davon aus, dass
ca. jede
20. Person in ihrer Fluchtmöglichkeit einge-
schränkt ist
, was also 5 % an mobilitätsbeeinträch-
tigten bzw. zeitweise mobilitätsbeeinträchtigten Per-
sonen in der Bevölkerung entspricht.
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Einen An-
haltspunkt für die Berechnung der Zahl von auf den
Rollstuhl angewiesenen Personen gibt das Wiener
Veranstaltungsstättengesetz: Hier wird von einer
Mindestanzahl von 2 auf den Rollstuhl angewiese-
nen Personen bei einer Personenbelegung mit 100
Personen ausgegangen; für größere Veranstaltungen
wird ein Wert von 1 % der Personenbelegung, maxi-
mal werden aber 20 auf den Rollstuhl angewiesene
Personen angenommen.
1
Göbell, J., Kallinowsky, St. (2016): Barrierefreier Brandschutz, Me-
thodik – Konzepte – Maßnahmen, Verlagsgesellschaft Rudolf Mül-
ler, Köln.
Kunz A. (2010): Selbstrettung für alle – Maßnahmen zur Selbstret-
tung von Personen mit Mobiltätseinschränkungen in mehrgeschos-
sigen Gebäuden, insbesondere Hochhäusern, Krems.
5 % mit Mobilitäts-
beeinträchtigung