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6.4.5

Barrierefreie Fluchtwege

6.4.5 Barrierefreie Fluchtwege

6.4.5.1 Mobilitätsbeeinträchtigte Personen

Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind Men-

schen, die in der Muskelkraft, Motorik und Beweg-

lichkeit eingeschränkt und auf Hilfe bzw. Hilfsmittel

angewiesen sind. Das Ausmaß der Beeinträchtigung

kann sehr unterschiedlich sein und reicht von Men-

schen, die sich nicht selbständig bewegen können,

wie bettlägerige Personen und Kleinkinder,die noch

nicht selbständig gehen können, über mobilitätsbe-

einträchtigte bzw. zeitweise mobilitätsbeeinträchtig-

te Personen, wie Rollstuhlfahrer, Personen mit Geh-

hilfen (z.B. Rollator, Krücken), bis hin zu Personen

mit organischen Schäden wie z.B. eingeschränkter

Lungenfunktion. Man geht davon aus, dass

ca. jede

20. Person in ihrer Fluchtmöglichkeit einge-

schränkt ist

, was also 5 % an mobilitätsbeeinträch-

tigten bzw. zeitweise mobilitätsbeeinträchtigten Per-

sonen in der Bevölkerung entspricht.

1

Einen An-

haltspunkt für die Berechnung der Zahl von auf den

Rollstuhl angewiesenen Personen gibt das Wiener

Veranstaltungsstättengesetz: Hier wird von einer

Mindestanzahl von 2 auf den Rollstuhl angewiese-

nen Personen bei einer Personenbelegung mit 100

Personen ausgegangen; für größere Veranstaltungen

wird ein Wert von 1 % der Personenbelegung, maxi-

mal werden aber 20 auf den Rollstuhl angewiesene

Personen angenommen.

1

Göbell, J., Kallinowsky, St. (2016): Barrierefreier Brandschutz, Me-

thodik – Konzepte – Maßnahmen, Verlagsgesellschaft Rudolf Mül-

ler, Köln.

Kunz A. (2010): Selbstrettung für alle – Maßnahmen zur Selbstret-

tung von Personen mit Mobiltätseinschränkungen in mehrgeschos-

sigen Gebäuden, insbesondere Hochhäusern, Krems.

5 % mit Mobilitäts-

beeinträchtigung