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Barrierefreie Fluchtwege
6.4.5.2 Fluchtsituation von mobilitätsbeeinträchtig-
ten Personen
Die Fluchtsituation von mobilitätsbeeinträchtigten
Personen hängt maßgeblich von der Gebäudenut-
zung ab:
• Bei
Wohngebäuden
sind die Personen häufig
auf sich alleine gestellt. In diesem Falle kommen
nur technische oder bauliche Maßnahmen in
Betracht, um die Selbstrettung von mobilitätsbe-
einträchtigten Personen zu ermöglichen.
•
Bürogebäude, Hotels, Schulen
etc. verfügen
über eine Brandschutzorganisation. Es sind Ge-
bäude, in denen bekannt ist, wo und wie viele
mobilitätsbeeinträchtigte Personen sich im Ge-
bäude aufhalten bzw. aufhalten dürften. Die
Brandschutzorganisation sieht Maßnahmen zur
gesicherten Flucht dieser mobilitätsbeeinträch-
tigten Personen vor (siehe dazu Kapitel 6.4.5.3).
Evakuierungshelfer unterstützen die sichere
Flucht. Sie müssen verlässlich sein und einge-
schult werden. Beim Einsatz von Evakuierungs-
helfern ist zu beachten, dass es zu keiner Selbst-
gefährdung der Evakuierungshelfer kommt.
• In
allgemein zugänglichen Gebäuden
wie z.B.
Amtsgebäuden, Museen, Universitäten etc. ist
nicht bekannt, wie viele und wo sich mobilitäts-
beeinträchtigte Personen aufhalten. Grundsätz-
lich sind die mobilitätsbeeinträchtigten Personen
bei der Flucht auf sich selbst gestellt. In Museen
sind häufig Aufsichtsdienste vor Ort, die bei der
Evakuierung behilflich sein können.In Universitä-
ten ist davon auszugehen, dass Personen, die ge-
Gebäudenutzung