Table of Contents Table of Contents
Previous Page  645 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 645 / 1325 Next Page
Page Background

03/17

6.4.5

Seite 2

Barrierefreie Fluchtwege

6.4.5.2 Fluchtsituation von mobilitätsbeeinträchtig-

ten Personen

Die Fluchtsituation von mobilitätsbeeinträchtigten

Personen hängt maßgeblich von der Gebäudenut-

zung ab:

• Bei

Wohngebäuden

sind die Personen häufig

auf sich alleine gestellt. In diesem Falle kommen

nur technische oder bauliche Maßnahmen in

Betracht, um die Selbstrettung von mobilitätsbe-

einträchtigten Personen zu ermöglichen.

Bürogebäude, Hotels, Schulen

etc. verfügen

über eine Brandschutzorganisation. Es sind Ge-

bäude, in denen bekannt ist, wo und wie viele

mobilitätsbeeinträchtigte Personen sich im Ge-

bäude aufhalten bzw. aufhalten dürften. Die

Brandschutzorganisation sieht Maßnahmen zur

gesicherten Flucht dieser mobilitätsbeeinträch-

tigten Personen vor (siehe dazu Kapitel 6.4.5.3).

Evakuierungshelfer unterstützen die sichere

Flucht. Sie müssen verlässlich sein und einge-

schult werden. Beim Einsatz von Evakuierungs-

helfern ist zu beachten, dass es zu keiner Selbst-

gefährdung der Evakuierungshelfer kommt.

• In

allgemein zugänglichen Gebäuden

wie z.B.

Amtsgebäuden, Museen, Universitäten etc. ist

nicht bekannt, wie viele und wo sich mobilitäts-

beeinträchtigte Personen aufhalten. Grundsätz-

lich sind die mobilitätsbeeinträchtigten Personen

bei der Flucht auf sich selbst gestellt. In Museen

sind häufig Aufsichtsdienste vor Ort, die bei der

Evakuierung behilflich sein können.In Universitä-

ten ist davon auszugehen, dass Personen, die ge-

Gebäudenutzung