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09/15

6.4.1

Seite 2

Flucht- und Rettungswege,

Notausgänge – Allgemein

„Fluchtweg: Weg, der den Benützern eines Bauwerkes

im Gefahrenfall grundsätzlich ohne fremde Hilfe das

Erreichen eines sicheren Ortes des angrenzenden Ge-

ländes im Freien – in der Regel eine Verkehrsfläche –

ermöglicht.

Rettungsweg: Weg, welcher den Benutzern eines Ge-

bäudes das Erreichen eines sicheren Ortes des angren-

zenden Geländes im Freien in der Regel mit fremder

Hilfe ermöglicht (z.B. mittels Rettungsgeräten der Feu-

erwehr)“.

2

Anmerkung laut OIB-Erläuterung:

„Ein Ort im Freien ist insbesondere dann sicher, wenn

das problemlose Verlassen des Bauwerksareals unmit-

telbar durch direkte Anbindung an ein öffentliches

Straßennetz oder zumindest mittelbar über einen Pri-

vatweg sichergestellt ist. Ein nur über ein Bauwerk zu-

gänglicher, auch unversperrter, innen liegender Hof

kommt demnach als sicherer Ort im Freien in der Re-

gel nicht in Betracht.“

2

Begriffsbestimmungen OIB-330-014/15.