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6.4.1
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Flucht- und Rettungswege,
Notausgänge – Allgemein
„Fluchtweg: Weg, der den Benützern eines Bauwerkes
im Gefahrenfall grundsätzlich ohne fremde Hilfe das
Erreichen eines sicheren Ortes des angrenzenden Ge-
ländes im Freien – in der Regel eine Verkehrsfläche –
ermöglicht.
Rettungsweg: Weg, welcher den Benutzern eines Ge-
bäudes das Erreichen eines sicheren Ortes des angren-
zenden Geländes im Freien in der Regel mit fremder
Hilfe ermöglicht (z.B. mittels Rettungsgeräten der Feu-
erwehr)“.
2
Anmerkung laut OIB-Erläuterung:
„Ein Ort im Freien ist insbesondere dann sicher, wenn
das problemlose Verlassen des Bauwerksareals unmit-
telbar durch direkte Anbindung an ein öffentliches
Straßennetz oder zumindest mittelbar über einen Pri-
vatweg sichergestellt ist. Ein nur über ein Bauwerk zu-
gänglicher, auch unversperrter, innen liegender Hof
kommt demnach als sicherer Ort im Freien in der Re-
gel nicht in Betracht.“
2
Begriffsbestimmungen OIB-330-014/15.