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Anforderungen bei Leitungen
und Durchführungen
Abgehängte Decke
Wie sieht nun die Lage in einer abgehängten Decke
aus? Wie so oft gilt die Unterscheidung, ob eine De-
cke in einem Rettungsweg verbaut ist oder nicht.
Brandlasten wie Leitungen und Rohre, die notwen-
digerweise durch einen Rettungsweg geführt wer-
den,müssen entsprechend abgeschottet oder durch
Auswahl nicht brennbarer Materialien vom aktiven
Brandgeschehen ferngehalten werden. Sollten not-
wendige Flure bzw. Treppenräume als Rettungsweg
genutzt werden können, so dürfen Leitungen darin
nur verlegt werden, wenn sie keine zusätzliche
Brandlast darstellen.
Wie kann das nun, beispielsweise bei elektrischen
Leitungsanlagen, sichergestellt werden? Elektrische
Leitungen müssen entweder „brandschutztechnisch
aufgerüstet“ oder offen verlegt werden, wobei eine
„offene“ Verlegung nur statthaft ist, wenn die Leitun-
gen unbrennbar sind oder nur die Versorgung der
betreffenden Räume sicherstellen sollen oder Ähnli-
ches. Eine offene Verlegung ist also nicht der erlaub-
te Standardfall! Dieser sieht vor, dass elektrische
Leitungen entweder einzeln oder nebeneinander
angeordnet
• voll eingeputzt,
• in Schlitzen verlegt und verputzt oder
• in Installationsschächten und -kanälen, über Un-
terdecken oder in Unterflurkanälen oder System-
böden verlegt
werden.
Elektrische
Leitungsanlagen