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6.3.4

Seite 16

Anforderungen bei Leitungen

und Durchführungen

Abgehängte Decke

Wie sieht nun die Lage in einer abgehängten Decke

aus? Wie so oft gilt die Unterscheidung, ob eine De-

cke in einem Rettungsweg verbaut ist oder nicht.

Brandlasten wie Leitungen und Rohre, die notwen-

digerweise durch einen Rettungsweg geführt wer-

den,müssen entsprechend abgeschottet oder durch

Auswahl nicht brennbarer Materialien vom aktiven

Brandgeschehen ferngehalten werden. Sollten not-

wendige Flure bzw. Treppenräume als Rettungsweg

genutzt werden können, so dürfen Leitungen darin

nur verlegt werden, wenn sie keine zusätzliche

Brandlast darstellen.

Wie kann das nun, beispielsweise bei elektrischen

Leitungsanlagen, sichergestellt werden? Elektrische

Leitungen müssen entweder „brandschutztechnisch

aufgerüstet“ oder offen verlegt werden, wobei eine

„offene“ Verlegung nur statthaft ist, wenn die Leitun-

gen unbrennbar sind oder nur die Versorgung der

betreffenden Räume sicherstellen sollen oder Ähnli-

ches. Eine offene Verlegung ist also nicht der erlaub-

te Standardfall! Dieser sieht vor, dass elektrische

Leitungen entweder einzeln oder nebeneinander

angeordnet

• voll eingeputzt,

• in Schlitzen verlegt und verputzt oder

• in Installationsschächten und -kanälen, über Un-

terdecken oder in Unterflurkanälen oder System-

böden verlegt

werden.

Elektrische

Leitungsanlagen