Table of Contents Table of Contents
Previous Page  592 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 592 / 1325 Next Page
Page Background

12/16

Seite 5

6.3.4

Anforderungen bei Leitungen

und Durchführungen

• in Abhängigkeit der Verlegungsart durch Ausbil-

dung der Leitung in EI tt,

• durch Ummantelung der Leitung in EI tt über die

gesamte Länge,

• in Abhängigkeit des zulässigen Einsatzbereiches

durch FLI-VE-Produkte

erfolgen.

Bei luftführenden Leitungen aus

Kunststoff

(z.B.PE

,

PP, PVC) kann die Abschottung durch Ummante-

lung der Leitung in EI tt mit Baustoffen in A2 über

die gesamte Länge erfolgen.

Zusätzlich ist darauf zu achten, dass gemäß ÖNORM

H 6027 „Feuerschutzabschlüsse“ auf Basis intumes-

zierender Materialien mit mechanischem oder ohne

mechanisches Verschlusselement (FLI/FLI –VE) aus-

schließlich in lufttechnischen Anlagen zur Be- und

Entlüftung mehrerer übereinander liegender Wohn-

räume,Küchen und Räume mit wohnraumähnlicher

Nutzung oder Nassräume angewendet werden dür-

fen. Die Verwendung ist außerdem ausschließlich

auf den Einsatz in Luftleitungen bis zu einem maxi-

malen Nenndurchmesser von 160 mm beschränkt.

Im Sinne einer „wohnraumähnlichen Nutzung“ dür-

fen bei folgenden Nutzungen in Gebäuden mit ei-

nem Fluchtniveau von nicht mehr als 32 m jeden-

falls auch

FLI-VE

(in Verbindung mit einer Kalt-

rauchsperre)

in Trennbauteilen

verwendet wer-

den:

Wohnraumähnliche

Nutzung