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Anforderungen bei Leitungen
und Durchführungen
Aufgaben, die eine Wand (unabhängig vom Tragen
einer Decke bzw. Raumabschluss) zu erfüllen hat.
Und auch in Decken werden Leitungen, Rohre jegli-
cher Art, Kabel und Kanäle verlegt, und dies aus
mehreren Gründen.
Von Wänden bzw. Decken, die von Leitungen durch-
drungen werden, darf keine Gefahrenerhöhung aus-
gehen. Leitungen dürfen durch raumabschließende
Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vor-
geschrieben ist, was bei Decken im Trockenbau der
Regelfall ist, nur hindurchgeführt werden,
• wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang
nicht zu befürchten ist oder
• wenn Vorkehrungen hiergegen getroffen sind.
Dies betrifft nicht unbedingt die klassische Einfami-
lienhaus-Wohnbaunutzung, sehr wohl aber die Ge-
bäude, die im Regelfall für Industrie und Gewerbe
genutzt werden.DieVerhinderung der Brandausbrei-
tung wird dahingehend sichergestellt, dass Leitun-
gen durch Abschottungen geführt werden müssen.
Diese Schotts müssen dieselbe Feuerwiderstandsfä-
higkeit aufweisen wie die umschließenden Bauteile:
ist eine Wand beispielsweise für eine Brandbean-
spruchung von mindestens 90 Minuten ausgelegt, so
müssen Schotts mindestens ebenfalls für 90 Minuten
dem Brand erfolgreich standhalten und die umge-
bende Wand verschließen.
Brandabschottungen wirken in unterschiedlicher
Form, abhängig davon, wie breit die durch das
Schott zu führende Leitung bzw. das Rohr/die Rohre
sind und ob es sich um brennbare Rohre/Leitungen
handelt oder nicht.
Feuerwiderstands-
fähigkeit
Wirkungsweise der
Brandabschottungen