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6.3.4

Seite 10

Anforderungen bei Leitungen

und Durchführungen

Aufgaben, die eine Wand (unabhängig vom Tragen

einer Decke bzw. Raumabschluss) zu erfüllen hat.

Und auch in Decken werden Leitungen, Rohre jegli-

cher Art, Kabel und Kanäle verlegt, und dies aus

mehreren Gründen.

Von Wänden bzw. Decken, die von Leitungen durch-

drungen werden, darf keine Gefahrenerhöhung aus-

gehen. Leitungen dürfen durch raumabschließende

Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vor-

geschrieben ist, was bei Decken im Trockenbau der

Regelfall ist, nur hindurchgeführt werden,

• wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang

nicht zu befürchten ist oder

• wenn Vorkehrungen hiergegen getroffen sind.

Dies betrifft nicht unbedingt die klassische Einfami-

lienhaus-Wohnbaunutzung, sehr wohl aber die Ge-

bäude, die im Regelfall für Industrie und Gewerbe

genutzt werden.DieVerhinderung der Brandausbrei-

tung wird dahingehend sichergestellt, dass Leitun-

gen durch Abschottungen geführt werden müssen.

Diese Schotts müssen dieselbe Feuerwiderstandsfä-

higkeit aufweisen wie die umschließenden Bauteile:

ist eine Wand beispielsweise für eine Brandbean-

spruchung von mindestens 90 Minuten ausgelegt, so

müssen Schotts mindestens ebenfalls für 90 Minuten

dem Brand erfolgreich standhalten und die umge-

bende Wand verschließen.

Brandabschottungen wirken in unterschiedlicher

Form, abhängig davon, wie breit die durch das

Schott zu führende Leitung bzw. das Rohr/die Rohre

sind und ob es sich um brennbare Rohre/Leitungen

handelt oder nicht.

Feuerwiderstands-

fähigkeit

Wirkungsweise der

Brandabschottungen