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03/17

5.1.1

Seite 6

Bauprodukte – Rechtlicher

Rahmen

Recht umgesetzt und in Bezug auf die zuständigen

Behörden konkretisiert wurde.

Die Marktüberwachungsbehörde ist die Bezirksver-

waltungsbehörde. Sie kontrolliert anhand von Stich-

proben, ob PSA den Anforderungen des MING ent-

sprechen, gegebenenfalls erfolgen die Kontrollen

direkt in den Geschäftsräumlichkeiten bzw. Betriebs-

grundstücken der Unternehmen.

Strafen bis zu Euro 25.000,– drohen laut § 12 bei

Zuwiderhandeln gegen die Verordnungen, die ge-

mäß MING erlassen wurden, sowie,wenn gegenüber

der Marktüberwachungsbehörde falsche oder un-

vollständige Auskünfte erteilt werden oder die Be-

hörde bei ihrer Tätigkeit nicht unterstützt wird.

Die Stelle für das EU-weite Informationsaustausch-

Schnellinformationssystem RAPEX ist im Bundesmi-

nisterium für Arbeit, Soziales und Konsumenten-

schutz angesiedelt.

5.1.1.3 Explosionsschutzverordnung

Am 19.Februar 2016 wurde die Explosionsschutzver-

ordnung 2015 (ExSV 2015,BGBl.II Nr.52/2016) kund-

gemacht und am 20.April 2016 trat sie in Kraft.

Die ExSV 2015 dient der Umsetzung der Richtlinie

2014/34/EU in österreichisches Recht. Diese Richtli-

nie ist Teil des unionsrechtlichen Anpassungspaktes,

von dem bereits acht bestehende Richtlinien für

Produkte im harmonisierten Bereich inhaltlich an

den Beschluss (EG) Nr. 768/2008 angepasst wurden.

Mit der ExSV 2015 wurden die Regelungen für Gerä-

te und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen

Strafen bis zu

Euro 25.000,–