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09/13

5.1.1

Seite 2

Bauprodukte – Rechtlicher

Rahmen

5.1.1.1 Bauproduktenrichtlinie, Bauprodukten-

verordnung

Die Bauproduktenrichtlinie BPR („Richtlinie des

Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechts-

und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten

über Bauprodukte – 89/106/EWG“) wurde geschaf-

fen, um das Ziel der Europäischen Union zur Schaf-

fung eines Binnenmarktes für Bauprodukte zu reali-

sieren. Darin wurden die wesentlichen Anforderun-

gen an Bauwerke hinsichtlich Sicherheit und weite-

rer Kriterien im öffentlichen Interesse ausgeführt

(Schutzzielkatalog).Dies führte in weiterer Folge zur

Konkretisierung wesentlicher Merkmale von Bau-

produkten und zur Erarbeitung harmonisierter euro-

päischer technischer Spezifikationen (harmonisier-

te Europäische Normen – hEN).

Die Bauproduktenrichtlinie BPR wurde mit der Ver-

öffentlichung der EU-Bauproduktenverordnung

BauPVo am 24.04.2011 („Verordnung EU Nr.305/2011

des Europäischen Parlaments und des Rates vom

09.03.2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingun-

gen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur

Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates“)

abgelöst und ist für Händler ab 01.07.2013 verbind-

lich.

Während die bis 01.07.2013 gültig gewesene Bau-

produktenrichtlinie eine Ratifizierung durch natio-

nale Gesetze erforderte, bedeutet die Rechtsform

der Verordnung eine unmittelbare Gültigkeit in allen

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

„BPR“