

09/13
5.1.1
Seite 2
Bauprodukte – Rechtlicher
Rahmen
5.1.1.1 Bauproduktenrichtlinie, Bauprodukten-
verordnung
Die Bauproduktenrichtlinie BPR („Richtlinie des
Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechts-
und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten
über Bauprodukte – 89/106/EWG“) wurde geschaf-
fen, um das Ziel der Europäischen Union zur Schaf-
fung eines Binnenmarktes für Bauprodukte zu reali-
sieren. Darin wurden die wesentlichen Anforderun-
gen an Bauwerke hinsichtlich Sicherheit und weite-
rer Kriterien im öffentlichen Interesse ausgeführt
(Schutzzielkatalog).Dies führte in weiterer Folge zur
Konkretisierung wesentlicher Merkmale von Bau-
produkten und zur Erarbeitung harmonisierter euro-
päischer technischer Spezifikationen (harmonisier-
te Europäische Normen – hEN).
Die Bauproduktenrichtlinie BPR wurde mit der Ver-
öffentlichung der EU-Bauproduktenverordnung
BauPVo am 24.04.2011 („Verordnung EU Nr.305/2011
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
09.03.2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingun-
gen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur
Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates“)
abgelöst und ist für Händler ab 01.07.2013 verbind-
lich.
Während die bis 01.07.2013 gültig gewesene Bau-
produktenrichtlinie eine Ratifizierung durch natio-
nale Gesetze erforderte, bedeutet die Rechtsform
der Verordnung eine unmittelbare Gültigkeit in allen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
„BPR“