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Brandschutzmaßnahmen auf
Baustellen
Der organisatorische Brandschutz ist – wie bei in
Betrieb befindlichen Gebäuden – schon während
der Bauzeit vorzusehen.
2
Ein Brandschutzbeauftrag-
ter samt Stellvertreter ist zu bestellen. Sie haben die
Aufgaben gemäß TRVB O 117 bis 121 zu erfüllen.
Eine Brandschutzordnung ist zu erarbeiten und an
geeigneter Stelle gut sichtbar auszuhängen. Ebenso
ist das „Verhalten im Brandfall“ an gut sichtbarer
Stelle in jedem Geschoß anzubringen.
3
10.2.11 Mitwachsender Brandschutz
Während des Baubetriebs kann der bauliche und
anlagentechnische Brandschutz noch nicht greifen.
Dennoch kann die Sicherheit auf der Baustelle
durch einen frühzeitigen Einbau der brandschutz-
technisch relevanten Bauteile deutlich erhöht wer-
den.
So sollen Brandwände während des Rohbaus ge-
schoßweise mit dem Baufortschritt errichtet werden.
Brand- und Rauchschutztüren sowie Schiebeto-
re
sollen möglichst frühzeitig und abschnittsweise
montiert und in Betrieb genommen werden.Öffnun-
gen in Wänden und Decken sollen möglichst zeit-
nah, zumindest provisorisch und temporär geschlos-
sen werden. Für Fluchtmöglichkeiten im Ernstfall
sollen die Treppen parallel zum Baufortschritt er-
richtet werden. Ebenso sollen Blitzschutzanlagen
auf dem Dach möglichst frühzeitig montiert und in
Betrieb genommen werden.
2
Zum organisatorischen Brandschutz vgl. auch Kapitel 9.
3
Vgl. zur Brandschutzordnung auch Kapitel 10.2.13.
Organisatorischer
Brandschutz
Brandschutzordnung
Einbau brandschutz-
technisch relevanter
Bauteile