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09/16

10.2

Seite 6

Brandschutzmaßnahmen auf

Baustellen

Der organisatorische Brandschutz ist – wie bei in

Betrieb befindlichen Gebäuden – schon während

der Bauzeit vorzusehen.

2

Ein Brandschutzbeauftrag-

ter samt Stellvertreter ist zu bestellen. Sie haben die

Aufgaben gemäß TRVB O 117 bis 121 zu erfüllen.

Eine Brandschutzordnung ist zu erarbeiten und an

geeigneter Stelle gut sichtbar auszuhängen. Ebenso

ist das „Verhalten im Brandfall“ an gut sichtbarer

Stelle in jedem Geschoß anzubringen.

3

10.2.11 Mitwachsender Brandschutz

Während des Baubetriebs kann der bauliche und

anlagentechnische Brandschutz noch nicht greifen.

Dennoch kann die Sicherheit auf der Baustelle

durch einen frühzeitigen Einbau der brandschutz-

technisch relevanten Bauteile deutlich erhöht wer-

den.

So sollen Brandwände während des Rohbaus ge-

schoßweise mit dem Baufortschritt errichtet werden.

Brand- und Rauchschutztüren sowie Schiebeto-

re

sollen möglichst frühzeitig und abschnittsweise

montiert und in Betrieb genommen werden.Öffnun-

gen in Wänden und Decken sollen möglichst zeit-

nah, zumindest provisorisch und temporär geschlos-

sen werden. Für Fluchtmöglichkeiten im Ernstfall

sollen die Treppen parallel zum Baufortschritt er-

richtet werden. Ebenso sollen Blitzschutzanlagen

auf dem Dach möglichst frühzeitig montiert und in

Betrieb genommen werden.

2

Zum organisatorischen Brandschutz vgl. auch Kapitel 9.

3

Vgl. zur Brandschutzordnung auch Kapitel 10.2.13.

Organisatorischer

Brandschutz

Brandschutzordnung

Einbau brandschutz-

technisch relevanter

Bauteile