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10.2

Seite 8

Brandschutzmaßnahmen auf

Baustellen

10.2.13.1 Baustellenordnung

Auf jeder Baustelle sollte eine für alle Beschäftigten

und zutrittsberechtigten Personen

verbindliche

Baustellenordnung

vorhanden sein. Sie regelt die

organisatorischen Grundsätze des Miteinanderar-

beitens der einzelnen Unternehmen auf der Baustel-

le und der Zusammenarbeit mit dem Baustellenko-

ordinator.

Die Baustellenordnung gilt für alle Unternehmen,

die auf der Baustelle tätig sind. Sie ist Teil des Werk-

vertrags oder sollte gegen schriftliche Empfangsbe-

stätigung ausgegeben werden.

Die Baustellenordnung dient dazu, eine unfall- und

schadenfreie sowie eine erfolgreiche und möglichst

reibungslose Zusammenarbeit zu erreichen. Dies ist

im Zusammenwirken vieler Mitarbeiter nur möglich,

wenn die Baustellenordnung beachtet wird. Sie

muss folglich leicht zugänglich und für jedermann

verständlich geschrieben und gestaltet sein.

Die Baustellenordnung legt alle

sicherheitsrele-

vanten Verhaltensweisen

auf der Baustelle fest.

Hinsichtlich des Brandschutzes sollten folgende As-

pekte enthalten sein:

• Freihalten der Zufahrten und Verkehrswege

• Freihalten von Flucht- und Rettungswegen

• zeitnahe Entsorgung von Verpackungen und

brennbaren Restmaterialien

Baustellenordnung