

09/16
10.2
Seite 8
Brandschutzmaßnahmen auf
Baustellen
10.2.13.1 Baustellenordnung
Auf jeder Baustelle sollte eine für alle Beschäftigten
und zutrittsberechtigten Personen
verbindliche
Baustellenordnung
vorhanden sein. Sie regelt die
organisatorischen Grundsätze des Miteinanderar-
beitens der einzelnen Unternehmen auf der Baustel-
le und der Zusammenarbeit mit dem Baustellenko-
ordinator.
Die Baustellenordnung gilt für alle Unternehmen,
die auf der Baustelle tätig sind. Sie ist Teil des Werk-
vertrags oder sollte gegen schriftliche Empfangsbe-
stätigung ausgegeben werden.
Die Baustellenordnung dient dazu, eine unfall- und
schadenfreie sowie eine erfolgreiche und möglichst
reibungslose Zusammenarbeit zu erreichen. Dies ist
im Zusammenwirken vieler Mitarbeiter nur möglich,
wenn die Baustellenordnung beachtet wird. Sie
muss folglich leicht zugänglich und für jedermann
verständlich geschrieben und gestaltet sein.
Die Baustellenordnung legt alle
sicherheitsrele-
vanten Verhaltensweisen
auf der Baustelle fest.
Hinsichtlich des Brandschutzes sollten folgende As-
pekte enthalten sein:
• Freihalten der Zufahrten und Verkehrswege
• Freihalten von Flucht- und Rettungswegen
• zeitnahe Entsorgung von Verpackungen und
brennbaren Restmaterialien
Baustellenordnung