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09/16

Seite 13

10.2

Brandschutzmaßnahmen auf

Baustellen

8) Sind geeignete Löschmittel vor Ort?

9) Ist eine ausreichende Nachbewachung und regel-

mäßige Nachkontrolle, je nach Lage und Gefahr,

über kurze Zeitabstände und über mehrere Stun-

den gewährleistet und wird diese dokumentiert?

Die Einhaltung dieser Sicherheitsvorkehrungen ist

entweder vom Brandschutzbeauftragten der Bau-

stelle oder des schon in Betrieb befindlichen Objek-

tes zu überprüfen.

Anhand von sogenannten „Freigabescheinen bei

feuergefährlichen Tätigkeiten“ (Heißarbeitsschei-

nen) haben die Personen, welche die feuergefährli-

chen Arbeiten durchführen wollen, vor Beginn der

Arbeiten eine Freigabe beim Brandschutzbeauftrag-

ten zu erwirken.

Abbildung 10.2.13.2-1 zeigt ein

Muster eines Frei-

gabescheins

bei feuergefährlichen Tätigkeiten.

Einhaltung der

Sicherheitsvor-

kehrungen

Heißarbeitsscheine

Muster eines

Freigabescheins