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10.2
Brandschutzmaßnahmen auf
Baustellen
8) Sind geeignete Löschmittel vor Ort?
9) Ist eine ausreichende Nachbewachung und regel-
mäßige Nachkontrolle, je nach Lage und Gefahr,
über kurze Zeitabstände und über mehrere Stun-
den gewährleistet und wird diese dokumentiert?
Die Einhaltung dieser Sicherheitsvorkehrungen ist
entweder vom Brandschutzbeauftragten der Bau-
stelle oder des schon in Betrieb befindlichen Objek-
tes zu überprüfen.
Anhand von sogenannten „Freigabescheinen bei
feuergefährlichen Tätigkeiten“ (Heißarbeitsschei-
nen) haben die Personen, welche die feuergefährli-
chen Arbeiten durchführen wollen, vor Beginn der
Arbeiten eine Freigabe beim Brandschutzbeauftrag-
ten zu erwirken.
Abbildung 10.2.13.2-1 zeigt ein
Muster eines Frei-
gabescheins
bei feuergefährlichen Tätigkeiten.
Einhaltung der
Sicherheitsvor-
kehrungen
Heißarbeitsscheine
Muster eines
Freigabescheins