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09/16

10.2

Seite 12

Brandschutzmaßnahmen auf

Baustellen

2) Wurden die ausführenden Fremdfirmen schrift-

lich über die betriebsinternen Sicherheitsvorkeh-

rungen informiert?

3) Werden vor Ausführung derartiger Arbeiten

grundsätzlich Freigabescheine erstellt?

4) Wird mit den Arbeiten rechtzeitig begonnen, um

nach Beendigung ausreichend Zeit zur Nachkon-

trolle zu haben?

5) Werden vor Beginn der Arbeiten in mindestens

10 m Umkreis

• bewegliche brennbare Gegenstände entfernt?

• alle Fugen, Ritzen etc. in Nebenbereichen oder

darunterliegenden Stockwerken mit geeignetem

Material abgedichtet?

• alle Behälter, Leitungen etc., die feuergefährli-

chen Stoffen dienen, von Fachpersonal vor-

schriftsmäßig behandelt, z.B. entleert und gerei-

nigt?

• Arbeiten mit lösemittelhaltigen, leichtentzündli-

chen Stoffen in großem Umfeld, auch in unter-

halb oder oberhalb liegenden Stockwerken aus-

geschlossen?

6) Werden während der Arbeiten Brandwachen ein-

gesetzt?

7) Sind die eingesetzten Brandwachen zuverlässig

und unterwiesen

• über ihre Aufgaben,

• in der Handhabung der zur Verfügung gestellten

Löschmittel,

• über evtl. durchzuführende Alarmierungsabläu-

fe?