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09/16

10.2

Seite 10

Brandschutzmaßnahmen auf

Baustellen

Arbeiten mit offenem Feuer die Gefahr einer Brand-

entstehung mit sich bringen.

Arbeiten mit offenem Feuer

oder Funkenflug

sind daher gesondert abzusichern. Die Arbeiter und

Verantwortlichen sind einzuschulen und die Einhal-

tung der Bestimmungen zu kontrollieren. Nähere

Informationen über die mit Feuerarbeiten verbunde-

nen Brandgefahren finden Sie im Merkblatt der

österreichischen Brandverhütungsstellen TRVB O

104/14.

Vor Beginn von feuergefährlichen Arbeiten sind alle

brennbaren Gegenstände und brennbares Ma-

terial

(auch Staub!) aus der Nähe zu entfernen oder

abzusichern, bei unverschließbaren Durchbrüchen

auch aus den Räumen neben, über und unter der

Arbeitsstelle. Brennbare Teile, die nicht entfernt wer-

den können, sind mit nicht brennbaren, die Wärme

schlecht leitenden Belägen (z.B. nicht brennbaren

Matten oder Platten, nicht aber Blechen) zuverlässig

gegen Entflammung zu schützen.

Mit feuergefährlichen Geräten wie Schweiß- und

Schneidbrennern, Löt- und Auftaugeräten, Schleif-,

Trennscheiben oder ähnlichen Geräten darf in der

Nähe von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen oder

aus anderen Gründen definierten Gefährdungsbe-

reichen nicht gearbeitet werden.

Nur unter besonderen Auflagen, z.B. Einhaltung von

Mindestabständen beim Schweißen oder Vorbe-

handlung von brennbaren Stoffen in der Nähe der

feuergefährlichen Arbeiten mit Wasser etc., dürfen

Arbeiten in Räumen mit großen Mengen an brenn-

baren Stoffen durchgeführt werden.

Feuergefährliche

Arbeiten

Feuergefährliche

Geräte