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Brandschutzmaßnahmen auf
Baustellen
Arbeiten mit offenem Feuer die Gefahr einer Brand-
entstehung mit sich bringen.
Arbeiten mit offenem Feuer
oder Funkenflug
sind daher gesondert abzusichern. Die Arbeiter und
Verantwortlichen sind einzuschulen und die Einhal-
tung der Bestimmungen zu kontrollieren. Nähere
Informationen über die mit Feuerarbeiten verbunde-
nen Brandgefahren finden Sie im Merkblatt der
österreichischen Brandverhütungsstellen TRVB O
104/14.
Vor Beginn von feuergefährlichen Arbeiten sind alle
brennbaren Gegenstände und brennbares Ma-
terial
(auch Staub!) aus der Nähe zu entfernen oder
abzusichern, bei unverschließbaren Durchbrüchen
auch aus den Räumen neben, über und unter der
Arbeitsstelle. Brennbare Teile, die nicht entfernt wer-
den können, sind mit nicht brennbaren, die Wärme
schlecht leitenden Belägen (z.B. nicht brennbaren
Matten oder Platten, nicht aber Blechen) zuverlässig
gegen Entflammung zu schützen.
Mit feuergefährlichen Geräten wie Schweiß- und
Schneidbrennern, Löt- und Auftaugeräten, Schleif-,
Trennscheiben oder ähnlichen Geräten darf in der
Nähe von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen oder
aus anderen Gründen definierten Gefährdungsbe-
reichen nicht gearbeitet werden.
Nur unter besonderen Auflagen, z.B. Einhaltung von
Mindestabständen beim Schweißen oder Vorbe-
handlung von brennbaren Stoffen in der Nähe der
feuergefährlichen Arbeiten mit Wasser etc., dürfen
Arbeiten in Räumen mit großen Mengen an brenn-
baren Stoffen durchgeführt werden.
Feuergefährliche
Arbeiten
Feuergefährliche
Geräte