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10.2
Brandschutzmaßnahmen auf
Baustellen
10.2.13.5 Baustellenbegehung
Die Bauleitung sollte regelmäßig, auf Großbaustel-
len täglich, alle Bereich der Baustelle begehen, um
mögliche Gefahren und brandschutztechnische
Mängel frühzeitig erkennen und beheben
zu
können.
Bei der Begehung ist besonders auf Folgendes zu
achten:
• Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
• Verpackungs- und andere Abfälle außerhalb der
Abfallcontainer
• Lagerung brennbarer Baustoffe und Materialien
• Verkabelung und Beleuchtung
• Feuerlöscheinrichtungen
• Freihalten der Rettungswege
• Freihalten der Flächen für die Feuerwehr
• Funktion der Löschanlagen