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Seite 17

10.2

Brandschutzmaßnahmen auf

Baustellen

10.2.13.5 Baustellenbegehung

Die Bauleitung sollte regelmäßig, auf Großbaustel-

len täglich, alle Bereich der Baustelle begehen, um

mögliche Gefahren und brandschutztechnische

Mängel frühzeitig erkennen und beheben

zu

können.

Bei der Begehung ist besonders auf Folgendes zu

achten:

• Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle

• Verpackungs- und andere Abfälle außerhalb der

Abfallcontainer

• Lagerung brennbarer Baustoffe und Materialien

• Verkabelung und Beleuchtung

• Feuerlöscheinrichtungen

• Freihalten der Rettungswege

• Freihalten der Flächen für die Feuerwehr

• Funktion der Löschanlagen