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Seite 2

Verantwortlichkeiten der

am Bau Beteiligten

hierbei so zu verstehen, dass der Schaden, der kau-

sal, schuldhaft und rechtswidrig verursacht wurde,

zu ersetzen ist. Sofern dies möglich ist, hat der Ersatz

in Form von Realrestitution zu erfolgen (Ersatz der

beschädigten Sache gegen eine unbeschädigte Sa-

che).In Fällen,in welchen dies nicht möglich ist und

in der Praxis weitaus häufiger, erfolgt der Ersatz in

Geld.

Weitere Einschränkungen der Ersatzpflicht können

sich allenfalls durch ein Mitverschulden des Geschä-

digten ergeben: War der Geschädigte selbst sorglos

und leistete gleichsam ebenfalls einen Beitrag zum

Schaden,so hat der Geschädigte einen Teil des Scha-

dens selbst zu tragen. Lässt sich die Eigenverantwor-

tung des Geschädigten nicht bestimmen, so haften

Schädiger und Geschädigter 50:50.

Mitverschulden des

Geschädigten