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Verantwortlichkeiten der
am Bau Beteiligten
hierbei so zu verstehen, dass der Schaden, der kau-
sal, schuldhaft und rechtswidrig verursacht wurde,
zu ersetzen ist. Sofern dies möglich ist, hat der Ersatz
in Form von Realrestitution zu erfolgen (Ersatz der
beschädigten Sache gegen eine unbeschädigte Sa-
che).In Fällen,in welchen dies nicht möglich ist und
in der Praxis weitaus häufiger, erfolgt der Ersatz in
Geld.
Weitere Einschränkungen der Ersatzpflicht können
sich allenfalls durch ein Mitverschulden des Geschä-
digten ergeben: War der Geschädigte selbst sorglos
und leistete gleichsam ebenfalls einen Beitrag zum
Schaden,so hat der Geschädigte einen Teil des Scha-
dens selbst zu tragen. Lässt sich die Eigenverantwor-
tung des Geschädigten nicht bestimmen, so haften
Schädiger und Geschädigter 50:50.
Mitverschulden des
Geschädigten