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10.3

Verantwortlichkeiten der

am Bau Beteiligten

10.3 Verantwortlichkeiten der am

Bau Beteiligten

Am Bau/auf einer Baustelle Beteiligte sind für ver-

schiedene Verantwortungsbereiche zuständig und

in diesem Rahmen jeweils haftbar, wenn etwa Men-

schen durch einen Brand zu Schaden kommen.Dies

gilt auch für Schäden an Sachen (Baustelleneinrich-

tung, Bauwerk, …). Nachstehend finden Sie eine

Übersicht über diese jeweiligen Verantwortungsge-

biete.

Hierbei gilt es zu beachten, dass die Verantwortlich-

keiten und die damit verbundenen Haftungen

durchwegs ineinandergreifen können. Es kann auch

die Haftung mehrerer nebeneinanderstehen,d.h.die

Haftung eines Verantwortlichen schließt die Haftung

des anderen nicht zwingend aus.

Gibt es mehrere Schädiger, die für einen Schaden

haften,so ist der Ersatz danach zu unterscheiden,ob

sich der jeweilige Beitrag zum Schaden quantifizie-

ren lässt (etwa Ersatz 50:50, 20:80, …). Ist dies nicht

möglich – kann also ein Gericht mithilfe von Sach-

verständigen nicht feststellen, wer wie viel zum

Schaden beitrug – so haften mehrere Schädiger ge-

genüber dem Geschädigten solidarisch.

Einschränkungen der Haftung ergeben sich zum Teil

dadurch, dass nicht jeder Beteiligte jedem Geschä-

digten gegenüber haftet.Während etwa die Haftung

der Örtlichen Bauaufsicht bei Vernachlässigung ih-

rer Pflichten gegenüber dem Bauherrn besteht, haf-

tet sie gegenüber anderen Beteiligten (Arbeitern,

Werkunternehmern) nicht unbedingt. Haftung ist

Haftung

Mehrere Schädiger

Einschränkungen der

Haftung