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10.3
Verantwortlichkeiten der
am Bau Beteiligten
10.3 Verantwortlichkeiten der am
Bau Beteiligten
Am Bau/auf einer Baustelle Beteiligte sind für ver-
schiedene Verantwortungsbereiche zuständig und
in diesem Rahmen jeweils haftbar, wenn etwa Men-
schen durch einen Brand zu Schaden kommen.Dies
gilt auch für Schäden an Sachen (Baustelleneinrich-
tung, Bauwerk, …). Nachstehend finden Sie eine
Übersicht über diese jeweiligen Verantwortungsge-
biete.
Hierbei gilt es zu beachten, dass die Verantwortlich-
keiten und die damit verbundenen Haftungen
durchwegs ineinandergreifen können. Es kann auch
die Haftung mehrerer nebeneinanderstehen,d.h.die
Haftung eines Verantwortlichen schließt die Haftung
des anderen nicht zwingend aus.
Gibt es mehrere Schädiger, die für einen Schaden
haften,so ist der Ersatz danach zu unterscheiden,ob
sich der jeweilige Beitrag zum Schaden quantifizie-
ren lässt (etwa Ersatz 50:50, 20:80, …). Ist dies nicht
möglich – kann also ein Gericht mithilfe von Sach-
verständigen nicht feststellen, wer wie viel zum
Schaden beitrug – so haften mehrere Schädiger ge-
genüber dem Geschädigten solidarisch.
Einschränkungen der Haftung ergeben sich zum Teil
dadurch, dass nicht jeder Beteiligte jedem Geschä-
digten gegenüber haftet.Während etwa die Haftung
der Örtlichen Bauaufsicht bei Vernachlässigung ih-
rer Pflichten gegenüber dem Bauherrn besteht, haf-
tet sie gegenüber anderen Beteiligten (Arbeitern,
Werkunternehmern) nicht unbedingt. Haftung ist
Haftung
Mehrere Schädiger
Einschränkungen der
Haftung