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10.2
Brandschutzmaßnahmen auf
Baustellen
10.2 Brandschutzmaßnahmen auf
Baustellen
Über viele Jahrzehnte war die TRVB A 149/1985 für
den Brandschutz auf Baustellen maßgebend. Auf-
grund gesetzlicher Regelungen (neue Bauvorschrif-
ten, OIB-Richtlinien) wurde diese TRVB aufgehoben
und befindet sich in Überarbeitung.
Die folgenden Empfehlungen für den Brandschutz
auf Baustellen sind auf Grundlage der Mindestanfor-
derungen der aufgehobenen TRVB sowie ergänzen-
der Anregungen erstellt.
Es werden dabei alle Arbeiten zur Herstellung, In-
standsetzung, Änderung und Beseitigung von bauli-
chen Anlagen einschließlich der hierfür vorberei-
tenden und abschließenden Arbeiten abgedeckt.
10.2.1 Baustelleneinrichtung und Behelfs-
bauten
Die jeweiligen Brandschutzeinrichtungen der Bau-
stelle sowie der Baustelleneinrichtung sind einer
Planung zu unterziehen und laufend dem Baufort-
schritt anzupassen. Flächen für die Feuerwehr sind
unter Zugrundelegung der TRVB F 134 sowie Alar-
mierungseinrichtungen auszuweisen. Das Verhalten
der Arbeitnehmer im Brandfall ist unter Bezugnah-
me auf die TRVB O 118 zu schulen.
Weiters sind brandschutztechnische Anforderungen
an die zur Baustelleneinrichtung gehörenden Be-
helfsbauten festzulegen und diesbezügliche Flucht-
wegsanforderungen zu konkretisieren.
Planung