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Seite 1

10.2

Brandschutzmaßnahmen auf

Baustellen

10.2 Brandschutzmaßnahmen auf

Baustellen

Über viele Jahrzehnte war die TRVB A 149/1985 für

den Brandschutz auf Baustellen maßgebend. Auf-

grund gesetzlicher Regelungen (neue Bauvorschrif-

ten, OIB-Richtlinien) wurde diese TRVB aufgehoben

und befindet sich in Überarbeitung.

Die folgenden Empfehlungen für den Brandschutz

auf Baustellen sind auf Grundlage der Mindestanfor-

derungen der aufgehobenen TRVB sowie ergänzen-

der Anregungen erstellt.

Es werden dabei alle Arbeiten zur Herstellung, In-

standsetzung, Änderung und Beseitigung von bauli-

chen Anlagen einschließlich der hierfür vorberei-

tenden und abschließenden Arbeiten abgedeckt.

10.2.1 Baustelleneinrichtung und Behelfs-

bauten

Die jeweiligen Brandschutzeinrichtungen der Bau-

stelle sowie der Baustelleneinrichtung sind einer

Planung zu unterziehen und laufend dem Baufort-

schritt anzupassen. Flächen für die Feuerwehr sind

unter Zugrundelegung der TRVB F 134 sowie Alar-

mierungseinrichtungen auszuweisen. Das Verhalten

der Arbeitnehmer im Brandfall ist unter Bezugnah-

me auf die TRVB O 118 zu schulen.

Weiters sind brandschutztechnische Anforderungen

an die zur Baustelleneinrichtung gehörenden Be-

helfsbauten festzulegen und diesbezügliche Flucht-

wegsanforderungen zu konkretisieren.

Planung