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Brandschutzmaßnahmen auf
Baustellen
10.2.2 Lagerungen
Lagerungen auf Baustellen müssen nach genau de-
finierten Regeln erfolgen. Die Bauprodukte müssen
in brennbare und unbrennbare Produkte unterteilt
werden.
Brennbare Stoffe sollten so rasch als möglich nach
der Anlieferung verbaut werden, die Aufenthaltszeit
am Baustellenlager also minimiert werden. Sollte
das nicht möglich sein, so sind diese Stoffe in eige-
nen Lagergebäuden zu lagern, welche brandbestän-
dig auszuführen sind. Entsprechende Sicherheitsab-
stände sind einzuhalten.
Die Lagerbereiche bzw. -gebäude sind mit Be-
schilderungen,welche z.B.die Lagergüter ausweisen,
auszustatten.
10.2.3 Baustellenabfälle, Reinigung
Baustellenabfälle sind gesondert an speziellen Plät-
zen zu sammeln und aufzubewahren.
Eine ordentliche Baustellenreinigung ist besonders
wichtig, da sie dafür sorgt, dass diese Baustellenab-
fälle von der Baustelle verschwinden, also entsorgt
werden oder zumindest in die Baustellenabfalllage-
rungsbereiche, welche sich außerhalb des Objektes
befinden müssen, gebracht werden.
10.2.4 Druckgasbehälter
Da Druckgasbehälter ein besonders hohes Gefähr-
dungspotenzial bezüglich der Auslösung von Explo-
sionen und/oder Bränden aufweisen, ist ihre Lage-
Bauprodukte
Baustellenreinigung