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10.2

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Brandschutzmaßnahmen auf

Baustellen

10.2.2 Lagerungen

Lagerungen auf Baustellen müssen nach genau de-

finierten Regeln erfolgen. Die Bauprodukte müssen

in brennbare und unbrennbare Produkte unterteilt

werden.

Brennbare Stoffe sollten so rasch als möglich nach

der Anlieferung verbaut werden, die Aufenthaltszeit

am Baustellenlager also minimiert werden. Sollte

das nicht möglich sein, so sind diese Stoffe in eige-

nen Lagergebäuden zu lagern, welche brandbestän-

dig auszuführen sind. Entsprechende Sicherheitsab-

stände sind einzuhalten.

Die Lagerbereiche bzw. -gebäude sind mit Be-

schilderungen,welche z.B.die Lagergüter ausweisen,

auszustatten.

10.2.3 Baustellenabfälle, Reinigung

Baustellenabfälle sind gesondert an speziellen Plät-

zen zu sammeln und aufzubewahren.

Eine ordentliche Baustellenreinigung ist besonders

wichtig, da sie dafür sorgt, dass diese Baustellenab-

fälle von der Baustelle verschwinden, also entsorgt

werden oder zumindest in die Baustellenabfalllage-

rungsbereiche, welche sich außerhalb des Objektes

befinden müssen, gebracht werden.

10.2.4 Druckgasbehälter

Da Druckgasbehälter ein besonders hohes Gefähr-

dungspotenzial bezüglich der Auslösung von Explo-

sionen und/oder Bränden aufweisen, ist ihre Lage-

Bauprodukte

Baustellenreinigung