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Exkurs: Brandschutz auf

Baustellen – Einleitung

nisatorischer Ebene in ständig sich verändernder

Weise noch nicht planmäßig funktionieren oder

aber infolge des Baustellenbetriebes temporär au-

ßer Funktion genommen werden (müssen).

Wie jede Brandschutzmaßnahme ist auch jene für

eine Baustelle bzw. für die Dauer des Baustellenbe-

triebes individuell zu evaluieren. Nach Definition

der Schutzziele und Beurteilung und Bewertung der

Brandszenarien sowie in Abhängigkeit der Baustel-

lengröße sind sodann die jeweiligen Festlegungen

für den Baustellen-Brandschutz zu treffen.

Die Brandgefahren (und grundsätzlich auch das

Schutzzielniveau) steigen nachvollziehbarerweise

und in der Regel mit den folgenden Kriterien:

• Baustelle eines Neubauobjektes ohne nennens-

werte Nachbarbebauung

• Baustelle eines Neubauobjektes mit nennenswer-

ter Nachbarbebauung in brandschutztechnisch

relevanter Nähe

• Baustelle eines Bestandsobjektes (Umbau, Sanie-

rung)

• Baustelle eines Bestandsobjektes (Umbau, Sanie-

rung) bei sonst laufendem Objektbetrieb

Die wesentlichsten Rechtsnormen bezüglich brand-

schutzbezogener Maßnahmen auf Baustellen finden

sich im Arbeitnehmerschutzrecht, insbesondere im

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), in der

Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) und im Bau-

arbeitenkoordinationsgesetz (BauKG).

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Vgl. dazu auch Kapitel 10.3.

Individuelle

Evaluierung

Rechtsnormen