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Exkurs: Brandschutz auf
Baustellen – Einleitung
nisatorischer Ebene in ständig sich verändernder
Weise noch nicht planmäßig funktionieren oder
aber infolge des Baustellenbetriebes temporär au-
ßer Funktion genommen werden (müssen).
Wie jede Brandschutzmaßnahme ist auch jene für
eine Baustelle bzw. für die Dauer des Baustellenbe-
triebes individuell zu evaluieren. Nach Definition
der Schutzziele und Beurteilung und Bewertung der
Brandszenarien sowie in Abhängigkeit der Baustel-
lengröße sind sodann die jeweiligen Festlegungen
für den Baustellen-Brandschutz zu treffen.
Die Brandgefahren (und grundsätzlich auch das
Schutzzielniveau) steigen nachvollziehbarerweise
und in der Regel mit den folgenden Kriterien:
• Baustelle eines Neubauobjektes ohne nennens-
werte Nachbarbebauung
• Baustelle eines Neubauobjektes mit nennenswer-
ter Nachbarbebauung in brandschutztechnisch
relevanter Nähe
• Baustelle eines Bestandsobjektes (Umbau, Sanie-
rung)
• Baustelle eines Bestandsobjektes (Umbau, Sanie-
rung) bei sonst laufendem Objektbetrieb
Die wesentlichsten Rechtsnormen bezüglich brand-
schutzbezogener Maßnahmen auf Baustellen finden
sich im Arbeitnehmerschutzrecht, insbesondere im
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), in der
Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) und im Bau-
arbeitenkoordinationsgesetz (BauKG).
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Vgl. dazu auch Kapitel 10.3.
Individuelle
Evaluierung
Rechtsnormen