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06/14

Seite 5

9.3

Brandschutz im

Facility Management

findet man darin einen Weg zur Erfüllung der Min-

destanforderungen durch regelmäßige Sicherheits-

evaluierungen im Rahmen von Sichtkontrollen und

zerstörungsfreien Begutachtungen für bestehende

Gesamtanlagen. Über die Mindestvorgaben z.B.

durch allfällige behördliche Vorgaben, hinausgehen-

de Sicherheitsvorkehrungen sind nicht in der Norm

geregelt und sind für gewöhnlich im Einzelfall zu

betrachten. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn auf-

grund besonderer behördlicher Vorschriften kürzere

Prüfintervalle oder besondere organisatorische

Maßnahmen vorgegeben wurden.

Komplexe Gebäude erfordern moderne Gefahren-

meldeanlagen

Je komplexer ein Gebäude ist, desto umfangreicher

sind die Aufgaben der Sicherheitserfüllung für das

Facility Management. Unterstützung erhält man da-

bei von modernen Gefahrenmeldeanlagen zur Er-

kennung unterschiedlicher Gefahren (Brand, Ein-

bruch,Sabotage,Überfall,Technikausfall,usw.).Diese

stehen aber nicht mehr autark nebeneinander son-

dern sollen oder müssen zentral miteinander ver-

bunden sein. Dies führt zu einer einheitlichen Infor-

mation und Kommunikation untereinander. Be-

stimmte Schaltungen und Meldungen können auto-

matisch vorgenommen werden. Der Eingriff durch

den Menschen ist nicht mehr laufend nötig, jedoch

ist vor allem die Überwachung des Gesamtsystems

zur Kernkompetenz des modernen Facility Mana-

gers geworden.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass

die steigenden Sicherheitsanforderungen rund um

Brandschutz das Facility Management wesentlich