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Brandschutz im

Facility Management

• Sonstige Flächen und Infrastruktur

Mensch und Organisation

• Gesundheit,Arbeitsschutz und Sicherheit

• Hospitality

• Information und Kommunikation

• Logistik

Textquelle: ÖNORM EN 15221-1 (Facility Manage-

ment Teil 1 – Begriffe)

Die zuvor genannten Vorgaben an die Betriebsfüh-

rung, dem sogenannten Facility Management, sind

also sehr umfassend, verfolgen zumeist aber finanzi-

ell begründete Hauptziele:

• Aufrechterhaltung des Betriebes bzw. der Produk-

tion – dies sichert die Einnahmen und

• den Werterhalt der Immobilie.

Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, sind viele

unterschiedliche Leistungen und Aufgaben zu erfül-

len, welche während dem Betrieb und der Nutzung

imWesentlichen auf folgende Prozesse

2

zusammen-

gefasst werden können:

2

Vgl.GEFMA-Richtlinien: Richtlinie GEFMA 100-2 Facility Manage-

ment; Leistungsspektrum (Entwurf 2004-07).