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Brandschutz im
Facility Management
• Sonstige Flächen und Infrastruktur
Mensch und Organisation
• Gesundheit,Arbeitsschutz und Sicherheit
• Hospitality
• Information und Kommunikation
• Logistik
Textquelle: ÖNORM EN 15221-1 (Facility Manage-
ment Teil 1 – Begriffe)
Die zuvor genannten Vorgaben an die Betriebsfüh-
rung, dem sogenannten Facility Management, sind
also sehr umfassend, verfolgen zumeist aber finanzi-
ell begründete Hauptziele:
• Aufrechterhaltung des Betriebes bzw. der Produk-
tion – dies sichert die Einnahmen und
• den Werterhalt der Immobilie.
Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, sind viele
unterschiedliche Leistungen und Aufgaben zu erfül-
len, welche während dem Betrieb und der Nutzung
imWesentlichen auf folgende Prozesse
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zusammen-
gefasst werden können:
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Vgl.GEFMA-Richtlinien: Richtlinie GEFMA 100-2 Facility Manage-
ment; Leistungsspektrum (Entwurf 2004-07).