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06/14

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Seite 4

Brandschutz im

Facility Management

Diese Vielzahl an Aufgaben soll nachvollziehbar er-

reicht werden. Dazu bekommt das Facility Manage-

ment einen Katalog von Anforderungen vorgegeben.

Dies ist einerseits begründet durch die vertraglichen

Bedingungen der Gebäudeeigentümer und resul-

tiert andererseits aus einer Vielzahl an für FM gelten-

der Vorschriften. Alleine die gesetzlichen Grundla-

gen sind ein kaum überblickbares Geflecht. Dutzen-

de von EU-, Bundes- und Ländergesetzen werden

von Verordnungen, Bescheiden, Normen und Regel-

werken begleitet und sollen eingehalten und erfüllt

werden.

Schützen und Sichern!

Unter diesem Teilprozess muss nun die Beziehung

„Brandschutz im Facility Management“ eingestuft

werden.

Sicherheits- und Gebäudemanagement sind als un-

wahrscheinlich komplex einzustufen und vor allem

bei jedem Gebäude ein individuell zu betrachten-

des Thema. Jedes Objekt benötigt aufgrund der indi-

viduellen betrieblichen, geografischen oder firmen-

politischen Besonderheiten und Gegebenheiten an-

dere Konzepte.Entsprechend der in einem Gebäude

oder Betrieb geplanten Aktivitäten, den möglichen

Gefährdungen, dem gewünschten Sicherheitsniveau

oder auch den wirtschaftlichen Ressourcen wei-

chen dieVorgaben an den Schutz und die Sicherheit

voneinander ab.

In der Normierung gibt es für bestimmte Objekte

(z.B.Wohngebäude) bereits eine gute Basis,wie eine

Beurteilung zum Thema „Schutz und Sicherheit“ er-

folgen kann. Folgt man daher der ÖNORM B 1300