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Brandschutz im
Facility Management
Diese Vielzahl an Aufgaben soll nachvollziehbar er-
reicht werden. Dazu bekommt das Facility Manage-
ment einen Katalog von Anforderungen vorgegeben.
Dies ist einerseits begründet durch die vertraglichen
Bedingungen der Gebäudeeigentümer und resul-
tiert andererseits aus einer Vielzahl an für FM gelten-
der Vorschriften. Alleine die gesetzlichen Grundla-
gen sind ein kaum überblickbares Geflecht. Dutzen-
de von EU-, Bundes- und Ländergesetzen werden
von Verordnungen, Bescheiden, Normen und Regel-
werken begleitet und sollen eingehalten und erfüllt
werden.
Schützen und Sichern!
Unter diesem Teilprozess muss nun die Beziehung
„Brandschutz im Facility Management“ eingestuft
werden.
Sicherheits- und Gebäudemanagement sind als un-
wahrscheinlich komplex einzustufen und vor allem
bei jedem Gebäude ein individuell zu betrachten-
des Thema. Jedes Objekt benötigt aufgrund der indi-
viduellen betrieblichen, geografischen oder firmen-
politischen Besonderheiten und Gegebenheiten an-
dere Konzepte.Entsprechend der in einem Gebäude
oder Betrieb geplanten Aktivitäten, den möglichen
Gefährdungen, dem gewünschten Sicherheitsniveau
oder auch den wirtschaftlichen Ressourcen wei-
chen dieVorgaben an den Schutz und die Sicherheit
voneinander ab.
In der Normierung gibt es für bestimmte Objekte
(z.B.Wohngebäude) bereits eine gute Basis,wie eine
Beurteilung zum Thema „Schutz und Sicherheit“ er-
folgen kann. Folgt man daher der ÖNORM B 1300