Table of Contents Table of Contents
Previous Page  1250 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 1250 / 1325 Next Page
Page Background

09/13

Seite 1

9.2.8

Sammelplatz

9.2.8 Sammelplatz

Die Mitarbeiter eines Betriebs sollen bei Räumungs-

alarm das Gebäude so rasch als möglich direkt ins

Freie verlassen und sich am Sammelplatz einfinden.

Dies ist in der Brandschutzordnung für alle Mitarbei-

ter festzuhalten.

Am Sammelplatz selbst ist die Vollzähligkeit festzu-

stellen und das unerlaubte Verlassen zu verhindern.

Dafür stehen dem Sammelplatzleiter Hilfsmittel wie

Warnüberwurf, Checklisten, Megafon und Stirnlam-

pe zur Verfügung.

Das Ergebnis der Vollzähligkeitsüberprüfung ist dem

Einsatzleiter der Feuerwehr zu melden und die Voll-

zähligkeitsfeststellung hat so lange anzudauern, bis

Klarheit über den Verbleib aller Mitarbeiter und

Nutzer herrscht (evtl. auch während des Feuerwehr-

einsatzes).

Die Lage des Sammelplatzes ist so zu wählen, dass

ausreichend Abstand zum Gebäude vorhanden ist,

eine Gefährdung durch anrückende Einsatzfahrzeu-

ge vermieden wird, jedoch die Kommunikations-

möglichkeit zur Feuerwehreinsatzleitung auf einfa-

che Weise hergestellt werden kann (also meist mit

Blick auf den Feuerwehrhauptzugang).

1

1

Zum Thema Feuerwehreinsatz vgl. Kapitel 8.4.

Lage des

Sammelplatzes