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9.2.7

Seite 10

Flucht- und Rettungspläne

Die Überschrift muss in der Sicherheitsfarbe grün

und der Kontrastfarbe nach ISO 3864-1 dargestellt

werden.

Sicherheitszeichen sind in den Farben entspre-

chend der ÖNORM EN ISO 7010 darzustellen.

9.2.7.3 Anbringung und Standort

Flucht- und Rettungspläne sind so anzubringen,dass

sie sich von der Umgebung deutlich abheben und

sichergestellt ist, dass sie für den Betrachter zugäng-

lich und gut lesbar sind.

Die Pläne sind dauerhaft zu befestigen. Die Höhe

vom Fußboden bis zur Planmitte soll ca.

1,60 m

betragen.

Die Anbringungsorte sollen frühzeitig und sinnvoll

festgelegt werden, um bei der Erstellung die Lage-

richtigkeit der Pläne gewährleisten zu können.

Geeignete Anbringungsorte sind Stellen, an denen

die Nutzer im Gebäude sich über die Fluchtmöglich-

keiten informieren können,verweilen oder informie-

ren wollen. Dazu zählen strategische Stellen im Ver-

lauf des Fluchtweges wie z.B.:

• im Eingangsbereich

• an den Hauptzugängen zu den Geschoßen

• in der Nähe von Aufzügen und Treppen

• in jedem Zimmer, z.B. Hotelzimmer

Höhe vom Fußboden