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Flucht- und Rettungspläne
Die Überschrift muss in der Sicherheitsfarbe grün
und der Kontrastfarbe nach ISO 3864-1 dargestellt
werden.
Sicherheitszeichen sind in den Farben entspre-
chend der ÖNORM EN ISO 7010 darzustellen.
9.2.7.3 Anbringung und Standort
Flucht- und Rettungspläne sind so anzubringen,dass
sie sich von der Umgebung deutlich abheben und
sichergestellt ist, dass sie für den Betrachter zugäng-
lich und gut lesbar sind.
Die Pläne sind dauerhaft zu befestigen. Die Höhe
vom Fußboden bis zur Planmitte soll ca.
1,60 m
betragen.
Die Anbringungsorte sollen frühzeitig und sinnvoll
festgelegt werden, um bei der Erstellung die Lage-
richtigkeit der Pläne gewährleisten zu können.
Geeignete Anbringungsorte sind Stellen, an denen
die Nutzer im Gebäude sich über die Fluchtmöglich-
keiten informieren können,verweilen oder informie-
ren wollen. Dazu zählen strategische Stellen im Ver-
lauf des Fluchtweges wie z.B.:
• im Eingangsbereich
• an den Hauptzugängen zu den Geschoßen
• in der Nähe von Aufzügen und Treppen
• in jedem Zimmer, z.B. Hotelzimmer
Höhe vom Fußboden