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Seite 9

9.2.7

Flucht- und Rettungspläne

• Aufzüge

Kann der tatsächliche Ort der Sicherheitszeichen

wegen des angewendeten Maßstabs nicht darge-

stellt werden, so dürfen Sicherheitszeichen mit einer

Hinweislinie zum tatsächlichen Anbringungsort

auch auf nächstgelegenen freien Plätzen angeord-

net werden.

Folgende allgemeine Informationen müssen auf

dem Flucht- und Rettungsplan angegeben werden:

1) Planersteller

2) Name des Gebäudes

3) Geschoßbezeichnung

4) Datum der Planerstellung und Revisionsnummer

5) Plannummer

Farbgestaltung

Blau

für den Standort

Weiß

für den Hintergrund

Schwarz

für Umrisslinien,Texte; Farben zum beson-

deren Hervorheben von Texten dürfen verwendet

werden.

Grün

für Richtungspfeile

Fluchtwege müssen in einem helleren grün hervor-

gehoben werden, um einen ausreichenden Kontrast

zu den Pfeilen zu erhalten.