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09/17

9.2.7

Seite 4

Flucht- und Rettungspläne

5) Standorte der Brandbekämpfungseinrichtungen

und Alarmierungssysteme

6) standorte der Notfallausrüstungen und Evakuie-

rungshilfen

7) erforderliche Maßnahmen, die im Notfall durch-

geführt werden müssen

8) sichere Bereiche (Warteplätze) und Sammelstel-

len

Ein Flucht- und Rettungsplan soll in

Übereinstim-

mung mit dem Fluchtwegkonzept

erstellt werden.

Dabei sollen die speziellen Bedürfnisse der Perso-

nen im Gebäude berücksichtigt werden. Folgende

Anforderungen sind vom Plan zu erfüllen:

1) Der genaue Standort des Betrachters muss darge-

stellt werden.

2) Flucht- und Rettungspläne müssen farbig ange-

legt sein.

3) Der Maßstab für den Flucht- und Rettungsplan ist

abhängig von der Größe des Gebäudes, des dar-

zustellenden Detaillierungsgrades und des vorge-

sehenen Anbringungsortes des Planes. Folgende

Mindestmaßstäbe sind anzuwenden:

- 1:250 für große Gebäude

- 1:100 für kleine und mittlere Gebäude

- 1:350 für Pläne, die in einzelnen Räumen ange-

bracht sind.