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Flucht- und Rettungspläne
5) Standorte der Brandbekämpfungseinrichtungen
und Alarmierungssysteme
6) standorte der Notfallausrüstungen und Evakuie-
rungshilfen
7) erforderliche Maßnahmen, die im Notfall durch-
geführt werden müssen
8) sichere Bereiche (Warteplätze) und Sammelstel-
len
Ein Flucht- und Rettungsplan soll in
Übereinstim-
mung mit dem Fluchtwegkonzept
erstellt werden.
Dabei sollen die speziellen Bedürfnisse der Perso-
nen im Gebäude berücksichtigt werden. Folgende
Anforderungen sind vom Plan zu erfüllen:
1) Der genaue Standort des Betrachters muss darge-
stellt werden.
2) Flucht- und Rettungspläne müssen farbig ange-
legt sein.
3) Der Maßstab für den Flucht- und Rettungsplan ist
abhängig von der Größe des Gebäudes, des dar-
zustellenden Detaillierungsgrades und des vorge-
sehenen Anbringungsortes des Planes. Folgende
Mindestmaßstäbe sind anzuwenden:
- 1:250 für große Gebäude
- 1:100 für kleine und mittlere Gebäude
- 1:350 für Pläne, die in einzelnen Räumen ange-
bracht sind.