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9.2.7
Flucht- und Rettungspläne
9.2.7 Flucht- und Rettungspläne
9.2.7.1 Allgemeines
Flucht- und Rettungspläne stellen einen wesentli-
chen Bestandteil zur Sicherstellung der Flucht von
Personen dar, insbesondere in Gebäuden, in denen
sich Personen ohne Ortskenntnis aufhalten, oder
Gebäude, in denen aufgrund ihrer Größe oder ver-
winkelten Wegeführung die Orientierung schwieri-
ger ist.
Dazu zählen insbesondere
• öffentliche Gebäude
• große Bürogebäude
• Hochhäuser
• Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
• Schulen und Universitäten
• Verkehrsgebäude wie Flughäfen und Bahnhöfe
• Messehallen
• Einkaufszentren und große Verkaufsstätten
• Beherbergungsstätten
• Veranstaltungsstätten
• große und komplexe Arbeitsstätten und Betriebs-
bauten