Table of Contents Table of Contents
Previous Page  1240 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 1240 / 1325 Next Page
Page Background

09/17

Seite 3

9.2.7

Flucht- und Rettungspläne

Die Erfordernis ergibt sich, wenn in einem Gebäude

mit einer größeren Anzahl nicht ortskundiger Perso-

nen gerechnet werden muss.

Bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten ergibt

sich die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplä-

nen aufgrund besonderer Risiken und Nutzungen.

Wird das Brandschutzkonzept Bestandteil des Be-

scheides, ist die Anbringung der

Pläne für den

Bauherren verbindlich

.

9.2.7.2 Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

nach DIN ISO 23601

Für die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes

sind vorab die wesentlichen Informationen einzuho-

len, die am Plan dargestellt werden sollen. In die

Pläne sollen Informationen einfließen, die sich aus

der Prüfung folgender Unterlagen und Sachverhalte

ergeben:

1) Brandschutzdokumentationen, Brandschutzkon-

zept sowie Brandschutzmaßnahmen vor Ort

2) aktuelle Grundriss- und Lagepläne, aus denen die

erforderlichen Informationen ersichtlich sind.Die

Zeichnungen sind vor Ort durch eine Begehung/

Besichtigung zu überprüfen.

3) Verlauf der Fluchtwege

4) Dokumentation über Evakuierungsmaßnahmen

unter Berücksichtigung der zu erwartenden Men-

schenbewegungen. Dokumentation über zu ertei-

lende Anweisungen sowie die Art, wie diese An-

weisungen zu erteilen sind.