

09/17
Seite 3
9.2.7
Flucht- und Rettungspläne
Die Erfordernis ergibt sich, wenn in einem Gebäude
mit einer größeren Anzahl nicht ortskundiger Perso-
nen gerechnet werden muss.
Bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten ergibt
sich die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplä-
nen aufgrund besonderer Risiken und Nutzungen.
Wird das Brandschutzkonzept Bestandteil des Be-
scheides, ist die Anbringung der
Pläne für den
Bauherren verbindlich
.
9.2.7.2 Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
nach DIN ISO 23601
Für die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes
sind vorab die wesentlichen Informationen einzuho-
len, die am Plan dargestellt werden sollen. In die
Pläne sollen Informationen einfließen, die sich aus
der Prüfung folgender Unterlagen und Sachverhalte
ergeben:
1) Brandschutzdokumentationen, Brandschutzkon-
zept sowie Brandschutzmaßnahmen vor Ort
2) aktuelle Grundriss- und Lagepläne, aus denen die
erforderlichen Informationen ersichtlich sind.Die
Zeichnungen sind vor Ort durch eine Begehung/
Besichtigung zu überprüfen.
3) Verlauf der Fluchtwege
4) Dokumentation über Evakuierungsmaßnahmen
unter Berücksichtigung der zu erwartenden Men-
schenbewegungen. Dokumentation über zu ertei-
lende Anweisungen sowie die Art, wie diese An-
weisungen zu erteilen sind.