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Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne beinhalten graphische
Darstellungen der Gebäudegrundrisse mit über-
sichtlicher und farblicher Kennzeichnung des
kür-
zesten Weges ins Freie
sowie Alternativwege und
Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen und brand-
schutztechnischen Einrichtungen für die Selbsthilfe
im Gefahrenfall. Ergänzend werden schriftliche An-
weisungen über das Verhalten im Brandfall und im
Evakuierungsfall dargestellt. Sie sollen Menschen
helfen, sich selbst über die Fluchtwege in einem
Gebäude zu informieren.
Zusätzlich tragen diese Pläne auch zur Erhöhung
des Sicherheitsgefühls im Gebäude und nicht zu-
letzt zur Rechtssicherheit für Gebäudeverantwortli-
che bei.
In Österreich gibt es
keine Normierung über die
Darstellung
dieser Pläne. Eine gute Grundlage für
die Erstellung bietet die DIN ISO 23601. Für die zu
verwendende Symbolik bieten sich die TRVB 121 O
und die ÖNORM EN ISO 7010 an. Die Anwendung
der Normen und der Richtlinie hilft die Vermittlung
von Fluchtwegen in baulichen Anlagen einheitlich
darzustellen und so zu einer raschen und leicht
verständlichen Information für Benutzer von Gebäu-
den beizutragen.
Obwohl sich in den Rechtsvorschriften keine Hin-
weise auf die Notwendigkeit dieser Pläne findet, so
können sie im Zuge von Genehmigungsverfahren in
den jeweiligen
Bescheiden
vorgeschrieben werden.
Ebenso ist die Verwendung von Flucht- und Ret-
tungsplänen in den oben genannten Gebäuden
ge-
lebte Praxis
und stellt somit einen aktuellen Stand
der Sicherheitstechnik dar.
Rechtssicherheit für
Gebäude-
verantwortliche