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09/17

9.2.7

Seite 2

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne beinhalten graphische

Darstellungen der Gebäudegrundrisse mit über-

sichtlicher und farblicher Kennzeichnung des

kür-

zesten Weges ins Freie

sowie Alternativwege und

Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen und brand-

schutztechnischen Einrichtungen für die Selbsthilfe

im Gefahrenfall. Ergänzend werden schriftliche An-

weisungen über das Verhalten im Brandfall und im

Evakuierungsfall dargestellt. Sie sollen Menschen

helfen, sich selbst über die Fluchtwege in einem

Gebäude zu informieren.

Zusätzlich tragen diese Pläne auch zur Erhöhung

des Sicherheitsgefühls im Gebäude und nicht zu-

letzt zur Rechtssicherheit für Gebäudeverantwortli-

che bei.

In Österreich gibt es

keine Normierung über die

Darstellung

dieser Pläne. Eine gute Grundlage für

die Erstellung bietet die DIN ISO 23601. Für die zu

verwendende Symbolik bieten sich die TRVB 121 O

und die ÖNORM EN ISO 7010 an. Die Anwendung

der Normen und der Richtlinie hilft die Vermittlung

von Fluchtwegen in baulichen Anlagen einheitlich

darzustellen und so zu einer raschen und leicht

verständlichen Information für Benutzer von Gebäu-

den beizutragen.

Obwohl sich in den Rechtsvorschriften keine Hin-

weise auf die Notwendigkeit dieser Pläne findet, so

können sie im Zuge von Genehmigungsverfahren in

den jeweiligen

Bescheiden

vorgeschrieben werden.

Ebenso ist die Verwendung von Flucht- und Ret-

tungsplänen in den oben genannten Gebäuden

ge-

lebte Praxis

und stellt somit einen aktuellen Stand

der Sicherheitstechnik dar.

Rechtssicherheit für

Gebäude-

verantwortliche