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Flucht- und Rettungspläne
Für detaillierte Elemente wie Treppen und Gänge
darf ein größerer Maßstab gewählt werden, um
diese Elemente hervorzuheben oder um die Plat-
zierung von Sicherheitszeichen auf dem Plan zu
ermöglichen. Bei mehreren Plänen für dasselbe
Gebäude sollte für alle Pläne der gleiche Maß-
stab gewählt werden.
4) Alle Flucht- und Rettungspläne eines Gebäudes
müssen einheitlich im Layout dargestellt werden.
5) Für eine gute Lesbarkeit sind Flucht- und Ret-
tungspläne unter Allgemeinbeleuchtung vertikal
mit mindestens 50 lx auszuleuchten. Bei Ausfall
der Allgemeinbeleuchtung und Einsatz einer
Sicherheitsbeleuchtung sind die Pläne mit min-
destens 5 lx auszuleuchten.
Ist keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, kön-
nen auch Flucht- und Rettungspläne aus lang
nachleuchtenden Materialien verwendet werden.
6) Der Hintergrund der Pläne muss weiß angelegt
sein.
7) Die Mindestgröße der Pläne soll im Format A3
(297 mm x 420 mm) sein.Pläne in einzelnen Räu-
men sollen mindestens im Format A4 (210 mm x
297 mm) ausgeführt sein.
8) Flucht- und Rettungspläne sind immer auf dem
aktuellen Stand zu halten. Änderungen am Ge-
bäude oder an den Sicherheitseinrichtungen
sind unverzüglich in den Plänen zu korrigieren.