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Seite 5

9.2.7

Flucht- und Rettungspläne

Für detaillierte Elemente wie Treppen und Gänge

darf ein größerer Maßstab gewählt werden, um

diese Elemente hervorzuheben oder um die Plat-

zierung von Sicherheitszeichen auf dem Plan zu

ermöglichen. Bei mehreren Plänen für dasselbe

Gebäude sollte für alle Pläne der gleiche Maß-

stab gewählt werden.

4) Alle Flucht- und Rettungspläne eines Gebäudes

müssen einheitlich im Layout dargestellt werden.

5) Für eine gute Lesbarkeit sind Flucht- und Ret-

tungspläne unter Allgemeinbeleuchtung vertikal

mit mindestens 50 lx auszuleuchten. Bei Ausfall

der Allgemeinbeleuchtung und Einsatz einer

Sicherheitsbeleuchtung sind die Pläne mit min-

destens 5 lx auszuleuchten.

Ist keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, kön-

nen auch Flucht- und Rettungspläne aus lang

nachleuchtenden Materialien verwendet werden.

6) Der Hintergrund der Pläne muss weiß angelegt

sein.

7) Die Mindestgröße der Pläne soll im Format A3

(297 mm x 420 mm) sein.Pläne in einzelnen Räu-

men sollen mindestens im Format A4 (210 mm x

297 mm) ausgeführt sein.

8) Flucht- und Rettungspläne sind immer auf dem

aktuellen Stand zu halten. Änderungen am Ge-

bäude oder an den Sicherheitseinrichtungen

sind unverzüglich in den Plänen zu korrigieren.