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09/17

9.2.7

Seite 6

Flucht- und Rettungspläne

9) Die Ausrichtung des angebrachten Planes muss

aus der Sicht des Betrachters lagerichtig sein,

sodass eine rasche Orientierung gewährleistet

ist.

10) Für Erste-Hilfe-Symbole und Brandbekämp-

fungseinrichtungen sind Sicherheitszeichen zu

verwenden, die der ÖNORM ISO 7010 entspre-

chen.

11) Flucht- und Rettungspläne müssen eine Legen-

de haben.

12) Flucht- und Rettungspläne müssen eine Stan-

dardüberschrift haben mit den Worten „Flucht-

und Rettungsplan”.

13) In Flucht- und Rettungsplänen müssen Sammel-

stellen entweder im Detailplan oder im Über-

sichtsplan dargestellt werden.

Schrifthöhe und Größe der Sicherheitszeichen

Informationen auf den Flucht- und Rettungsplänen

müssen aus der vorgesehenen Erkennungsweite gut

lesbar sein. Die Mindesthöhe der Buchstaben muss

2 mm

betragen. Es sollen Schrifttypen verwendet

werden, die eine gute Lesbarkeit gewährleisten.

Sicherheitszeichen müssen eine Mindesthöhe von

7 mm

aufweisen.

Linienbreiten zur graphischen Darstellung der Wän-

de müssen mindestens 1,6 mm betragen. Innere

Trennwände sind durch Linien in einer Mindestbrei-

te von 0,6 mm darzustellen.

Buchstaben

Sicherheitszeichen