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Flucht- und Rettungspläne
9) Die Ausrichtung des angebrachten Planes muss
aus der Sicht des Betrachters lagerichtig sein,
sodass eine rasche Orientierung gewährleistet
ist.
10) Für Erste-Hilfe-Symbole und Brandbekämp-
fungseinrichtungen sind Sicherheitszeichen zu
verwenden, die der ÖNORM ISO 7010 entspre-
chen.
11) Flucht- und Rettungspläne müssen eine Legen-
de haben.
12) Flucht- und Rettungspläne müssen eine Stan-
dardüberschrift haben mit den Worten „Flucht-
und Rettungsplan”.
13) In Flucht- und Rettungsplänen müssen Sammel-
stellen entweder im Detailplan oder im Über-
sichtsplan dargestellt werden.
Schrifthöhe und Größe der Sicherheitszeichen
Informationen auf den Flucht- und Rettungsplänen
müssen aus der vorgesehenen Erkennungsweite gut
lesbar sein. Die Mindesthöhe der Buchstaben muss
2 mm
betragen. Es sollen Schrifttypen verwendet
werden, die eine gute Lesbarkeit gewährleisten.
Sicherheitszeichen müssen eine Mindesthöhe von
7 mm
aufweisen.
Linienbreiten zur graphischen Darstellung der Wän-
de müssen mindestens 1,6 mm betragen. Innere
Trennwände sind durch Linien in einer Mindestbrei-
te von 0,6 mm darzustellen.
Buchstaben
Sicherheitszeichen