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09/17

9.2.7

Seite 8

Flucht- und Rettungspläne

• vereinfachte Darstellung der Umgebung (Straßen,

Parkplätze, andere Gebäude)

Die Größe des Übersichtsplans darf

10% der Flä-

che des Flucht- und Rettungsplanes

nicht über-

schreiten.

Der Detailplan muss folgende Einzelheiten enthal-

ten:

• Grundriss, so abgeändert, dass unwichtige Einzel-

heiten entfernt sind,wichtige Bestandteile hervor-

gehoben sind und die Lesbarkeit und Verständ-

lichkeit gegeben ist.

• alle Notausgänge sowie horizontale und vertikale

Fluchtwege

• Richtungsanweisungen sind mit Pfeilen (Typ D

nach ISO 3864-3) darzustellen.

• Standort des Betrachters

• Treppen

• alle Vorrichtungen zur Evakuierung von mobili-

tätseingeschränkten Personen

• Standort und Art der Geräte für die Erste Lösch-

hilfe sowie Notfall- und Rettungsausrüstung.Dazu

zählen Druckknopfmelder, Feuerlöscher,Wandhy-

dranten, Erste-Hilfe Einrichtungen