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Brandschutzpläne
konzepterstellung im Zuge eines Genehmigungsver-
fahrens.
Brandschutzpläne werden in der Regel im Auftrag
des Bauherren oder Betreibers durch eine sachkun-
dige Person erstellt. Eine sachkundige Person kann
aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse,
Erfahrung und Tätigkeiten die ihr übertragenen Auf-
gaben zur Prüfung der Sachverhalte und richtlinien-
konforme Darstellung der Brandschutzpläne durch-
führen. Dazu zählt auch, Brandschutzmaßnahmen
und Gefahrenstellen für den Feuerwehrensatz bei
einer Bestandsaufnahme vor Ort oder bei der Prü-
fung von Planunterlagen zu erkennen und zu beur-
teilen.
Als
sachkundige Personen
sind folgende Perso-
nengruppen als Planersteller möglich.
• Brandschutzsachverständige
• Fachfirmen und Personen, die sich auf die Erstel-
lung von Brandschutzplänen spezialisiert haben
• Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung
Mittels Referenzprojekten soll der Auftraggeber
prüfen, ob der Auftragnehmer über ausreichende
Sachkenntnis und Erfahrung verfügt.
Für die Erstellung der Brandschutzpläne kommt
heute ausschließlich die Anwendung von CAD-Sys-
temen zum Tragen. Hierbei werden
Symbolbiblio-
theken
angewendet, die den Vorlagen in der TRVB
121 O oder auch der ÖNORM EN ISO 7010 entspre-
Auftrag des
Bauherren
Planersteller