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9.2.6

Seite 12

Brandschutzpläne

konzepterstellung im Zuge eines Genehmigungsver-

fahrens.

Brandschutzpläne werden in der Regel im Auftrag

des Bauherren oder Betreibers durch eine sachkun-

dige Person erstellt. Eine sachkundige Person kann

aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse,

Erfahrung und Tätigkeiten die ihr übertragenen Auf-

gaben zur Prüfung der Sachverhalte und richtlinien-

konforme Darstellung der Brandschutzpläne durch-

führen. Dazu zählt auch, Brandschutzmaßnahmen

und Gefahrenstellen für den Feuerwehrensatz bei

einer Bestandsaufnahme vor Ort oder bei der Prü-

fung von Planunterlagen zu erkennen und zu beur-

teilen.

Als

sachkundige Personen

sind folgende Perso-

nengruppen als Planersteller möglich.

• Brandschutzsachverständige

• Fachfirmen und Personen, die sich auf die Erstel-

lung von Brandschutzplänen spezialisiert haben

• Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung

Mittels Referenzprojekten soll der Auftraggeber

prüfen, ob der Auftragnehmer über ausreichende

Sachkenntnis und Erfahrung verfügt.

Für die Erstellung der Brandschutzpläne kommt

heute ausschließlich die Anwendung von CAD-Sys-

temen zum Tragen. Hierbei werden

Symbolbiblio-

theken

angewendet, die den Vorlagen in der TRVB

121 O oder auch der ÖNORM EN ISO 7010 entspre-

Auftrag des

Bauherren

Planersteller