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9.2.6

Seite 8

Brandschutzpläne

Geschoß-Übersichtsplan

Der Geschoß-Übersichtsplan ist

bei mehr als vier

Plänen pro Geschoß erforderlich

und hat fol-

gende Informationen zu beinhalten.

• Wände und Wände, die Brandabschnitte begren-

zen

• Rauchabschnitte bzw. Rauchschürzen

• Öffnungen in Wänden und Decken

• Treppenhäuser

• Aufzüge

• Angriffswege für die Feuerwehr

• Fluchtwege ins Freie

• Angaben zur Brandmeldeanlage und deren Kom-

ponenten

• Angaben zu allfällig vorhandenen Entrauchungs-

und Druckbelüftungsanlagen

• Hinweiszeichen bei besonderen Gefahrenstellen

• Hinweise auf Löschmittel, die nicht eingesetzt

werden dürfen

• Absperr- und Abschalteinrichtungen

• Sämtliche Brandschutzeinrichtungen