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09/13

Seite 29

9.2.1

Organisatorischer

Brandschutz –

Brandschutzbeauftragte

• Der externe Brandschutzbeauftragte ist nicht

ständig anwesend, es gibt keinen geeigneten An-

sprechpartner in dringenden Fällen oder bei Ge-

fahr in Verzug.

• Die Kommunikation zu den Mitarbeitern ist ge-

hemmt, da eine Vertrauensbasis zum Brand-

schutzbeauftragten nur sehr schwer aufgebaut

werden kann.

• In vielen Fällen fehlen dem Brandschutzbeauf-

tragten die Ortskenntnisse und die Kenntnis über

die besonderen Gegebenheiten im Unterneh-

men.

• Die Brandschutzordnung und der Brandschutz-

plan werden manchmal nur selten aktualisiert.

Es ist daher von immenser Bedeutung, nur solche

externe Brandschutzbeauftragte zu beschäftigen,

die diese Nachteile vermeiden können. Dies kann

sichergestellt werden durch:

• Entsprechende fachliche und persönliche Kom-

petenz sowie geeignetes Auftreten.

• Es sind nicht einzelne Personen sondern Unter-

nehmen als externe Brandschutzbeauftragte zu

bestellen, die über interne Vertreterregelungen

und am besten über einen 24-Stunden-Bereit-

schaftsdienst verfügen. Alarme von Brandmelde-

anlagen sind z.B. per SMS oder Telefonwählgerät

an diesen zusätzlich weiterzuleiten.

• Es sind interne Erfüllungsgehilfen in Form von

Stellvertretern oder Brandschutzwarten zu be-