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9.2.1
Organisatorischer
Brandschutz –
Brandschutzbeauftragte
• Der externe Brandschutzbeauftragte ist nicht
ständig anwesend, es gibt keinen geeigneten An-
sprechpartner in dringenden Fällen oder bei Ge-
fahr in Verzug.
• Die Kommunikation zu den Mitarbeitern ist ge-
hemmt, da eine Vertrauensbasis zum Brand-
schutzbeauftragten nur sehr schwer aufgebaut
werden kann.
• In vielen Fällen fehlen dem Brandschutzbeauf-
tragten die Ortskenntnisse und die Kenntnis über
die besonderen Gegebenheiten im Unterneh-
men.
• Die Brandschutzordnung und der Brandschutz-
plan werden manchmal nur selten aktualisiert.
Es ist daher von immenser Bedeutung, nur solche
externe Brandschutzbeauftragte zu beschäftigen,
die diese Nachteile vermeiden können. Dies kann
sichergestellt werden durch:
• Entsprechende fachliche und persönliche Kom-
petenz sowie geeignetes Auftreten.
• Es sind nicht einzelne Personen sondern Unter-
nehmen als externe Brandschutzbeauftragte zu
bestellen, die über interne Vertreterregelungen
und am besten über einen 24-Stunden-Bereit-
schaftsdienst verfügen. Alarme von Brandmelde-
anlagen sind z.B. per SMS oder Telefonwählgerät
an diesen zusätzlich weiterzuleiten.
• Es sind interne Erfüllungsgehilfen in Form von
Stellvertretern oder Brandschutzwarten zu be-