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09/13

9.2.1

Seite 30

Organisatorischer

Brandschutz –

Brandschutzbeauftragte

nennen, die als direkte Ansprechpartner der Mit-

arbeiter fungieren. Diese setzen auch im Brand-

fall die Alarmorganisation um.

• Durch ein sinnvoll vereinbartes Stundenkontin-

gent hat sich auch der externe Brandschutzbeauf-

tragte entsprechende Ortskenntnis zu verschaf-

fen. Brandschutzordnung und Brandschutzplan

sind regelmäßig als Bestandteil der Eigenkontrol-

len auf Aktualität zu prüfen.

• Durch elektronische Brandschutzbücher beste-

hen noch bessere Nachweismöglichkeiten über

durchgeführte Tätigkeiten und optimale Quali-

tätskontrolle.

Auch für interne Brandschutzbeauftragte gibt es

keine permanente Anwesenheitspflicht. Natürlich

dürfen diese auch krank werden und ihren Urlaub

genießen.Man muss sich vom Gedanken lösen, dass

der Brandschutzbeauftragte im Brandfall alle Maß-

nahmen regelt. In der Tat ist dies in vielen Betrieben

so organisiert, was jedoch jeder Führungsstruktur

grundsätzlich widerspricht. Der Brandschutzbeauf-

tragte ist hauptsächlich Organisationselement auf

mittlerer Führungsebene und nicht Ausführender.

Wie bei jeder Führungsstruktur sind daher die Auf-

gaben zu delegieren und klar zu verteilen,sodass im

Bedarfsfall (z.B.Brandalarm) der Brandschutzbeauf-

tragte nicht an fixe Aufgaben gebunden ist und so-

mit, wenn er anwesend ist, dort helfen kann, wo

Schwierigkeiten auftreten. Daher ist eine der wich-

tigsten Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, die

Alarmorganisation zu schaffen. Dies sind jene Funk-

tionen, die durch eine ausreichende Anzahl von

Mitarbeitern ausschließlich im Alarmfall wahrzu-

Keine Anwesen-

heitspflicht