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Organisatorischer
Brandschutz –
Brandschutzbeauftragte
nennen, die als direkte Ansprechpartner der Mit-
arbeiter fungieren. Diese setzen auch im Brand-
fall die Alarmorganisation um.
• Durch ein sinnvoll vereinbartes Stundenkontin-
gent hat sich auch der externe Brandschutzbeauf-
tragte entsprechende Ortskenntnis zu verschaf-
fen. Brandschutzordnung und Brandschutzplan
sind regelmäßig als Bestandteil der Eigenkontrol-
len auf Aktualität zu prüfen.
• Durch elektronische Brandschutzbücher beste-
hen noch bessere Nachweismöglichkeiten über
durchgeführte Tätigkeiten und optimale Quali-
tätskontrolle.
Auch für interne Brandschutzbeauftragte gibt es
keine permanente Anwesenheitspflicht. Natürlich
dürfen diese auch krank werden und ihren Urlaub
genießen.Man muss sich vom Gedanken lösen, dass
der Brandschutzbeauftragte im Brandfall alle Maß-
nahmen regelt. In der Tat ist dies in vielen Betrieben
so organisiert, was jedoch jeder Führungsstruktur
grundsätzlich widerspricht. Der Brandschutzbeauf-
tragte ist hauptsächlich Organisationselement auf
mittlerer Führungsebene und nicht Ausführender.
Wie bei jeder Führungsstruktur sind daher die Auf-
gaben zu delegieren und klar zu verteilen,sodass im
Bedarfsfall (z.B.Brandalarm) der Brandschutzbeauf-
tragte nicht an fixe Aufgaben gebunden ist und so-
mit, wenn er anwesend ist, dort helfen kann, wo
Schwierigkeiten auftreten. Daher ist eine der wich-
tigsten Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, die
Alarmorganisation zu schaffen. Dies sind jene Funk-
tionen, die durch eine ausreichende Anzahl von
Mitarbeitern ausschließlich im Alarmfall wahrzu-
Keine Anwesen-
heitspflicht