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03/15

9.2.1

Seite 34

Organisatorischer

Brandschutz –

Brandschutzbeauftragte

vanter Themen dienen und auf eine Verbesserung

der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Ar-

beitsbedingungen hinwirken. Im Arbeitsausschuss

sind verpflichtend auch die Brandschutzbeauftrag-

ten vertreten.

Er ist nach Erfordernis, seit 1. Jänner 2015 jedoch

mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen

(bis dahin zweimal im Kalenderjahr).