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Organisatorischer
Brandschutz –
Brandschutzbeauftragte
vanter Themen dienen und auf eine Verbesserung
der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Ar-
beitsbedingungen hinwirken. Im Arbeitsausschuss
sind verpflichtend auch die Brandschutzbeauftrag-
ten vertreten.
Er ist nach Erfordernis, seit 1. Jänner 2015 jedoch
mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen
(bis dahin zweimal im Kalenderjahr).