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Brandschutz-
Eigenkontrollen
legen. Bei größeren Betrieben empfiehlt es sich, die
Brandschutz-Eigenkontrollen terminmäßig auf meh-
rere Bereiche verteilt durchzuführen. Auch eine
Aufgliederung der Brandschutz-Eigenkontrolle nach
gleichartigen Kontrollgegenständen kann sinnvoll
sein. Sind im Betrieb Brandschutzwarte bestellt, so
können diese in ihrem Zuständigkeitsbereich die
Eigenkontrollen durchführen.
Bei der Eigenkontrolle ist gleichzeitig die Einhaltung
der Brandschutzordnung zu überwachen und im
Einvernehmen mit den zuständigen Vorgesetzten
die Abstellung der vorgefundenen Mängel zu veran-
lassen.
Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben.Bis
zur endgültigen Behebung sind eventuell gleichartige
Ersatzmaßnahmen zu treffen.Bei unmittelbarer Gefahr
für Personen und Sachwerte sind Sofortmaßnahmen
notwendig (z.B. Abschalten der Anlagen, Räumung).
Die Mängelbeseitigung ist nachzuprüfen.
Bei allen Bauaktivitäten
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bzw. wesentlichen Nut-
zungsänderungen soll eine erhöhte Aktivität im Be-
reich der Eigenkontrolltätigkeiten stattfinden. Brand-
schutz muss auch während Bauarbeiten sicherge-
stellt sein. Insbesondere gilt dies für Flucht- und
Rettungswege, Brandabschnitte und Brandabschlüs-
se, Brandwanddurchbrüche, Wandhydranten und
Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Löschanlagen,
Notrufanlagen, Notausschalter.
Abbildung 9.2.3-1 zeigt ein Merkblatt zu den Brand-
schutz-Eigenkontrollen,Abbildung 9.2.3-2 eine allge-
meine Checkliste für Kontrollen im Rahmen einer
Eigenkontrolle.
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Zum Thema Brandschutz auf der Baustelle vgl. Kapitel 10.
Sofortmaßnahmen