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Seite 3

9.2.3

Brandschutz-

Eigenkontrollen

FirmaundStempel

Merkblatt

Brandschutz-Eigenkontrolle +

Kontrollplan nach TRVB O 120/06

Brandschutz-Eigenkontrolle

Die Brandschutz-Eigenkontrolle umfasst die regelmäßige Überprüfung von Betrieben auf Brandsicherheit.

Die nachstehenden organisatorischen Maßnahmen sind zu setzen

t

bei Betriebsanlagen, von denen aufgrund ihrer Art, Größe oder der dort anzunehmenden größten Personen-

zahl eine höhere Brandgefahr ausgeht, als von anderen Objekten,

t

in Bauwerken, in denen sich aufgrund erschwerter Brandbekämpfungs-, Evakuierungs- und Rettungsbedin-

gungen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für die sich darin aufhaltenden Personen bei einem Brand ergibt,

t

in Bauwerken für größere Menschenansammlungen,

t

in Bauwerken, die aufgrund ihrer Größe und Bauweise über technische Brandschutzeinrichtungen verfügen,

t

in Bauwerken (= Betrieben), für die dies von einer Behörde vorgeschrieben wurde.

Die Brandschutz-Eigenkontrolle hat anhand eines vorher ausgearbeiteten Kontrollplans zu den festgelegten

Kontrollterminen zu erfolgen. Das Ergebnis der Brandschutz-Eigenkontrolle und die getroffenen Maßnahmen

zur Mängelbehebung sind im Brandschutzbuch festzuhalten. Das Brandschutzbuch ist mindestens vierteljähr-

lich – bei aktuellen Mängeln sofort – der zuständigen Stelle (z.B. Betriebsleiter, Geschäftsführer oder einem

eventuellen Arbeitssicherheitsbeauftragten) zur Kenntnis und Gegenzeichnung vorzulegen.

Bei der Brandschutz-Eigenkontrolle ist gleichzeitig die Einhaltung der Brandschutzordnung zu überprüfen und

im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle (z.B. Betriebsleiter) die Beseitigung der vorgefundenen Mängel zu

veranlassen.

Kontrollplan für die Brandschutz-Eigenkontrolle

Der Brandschutzbeauftragte hat im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle (z.B. Betriebsleiter, Geschäftsfüh-

rer, Arbeitssicherheitsbeauftragten) einen Kontrollplan für die Durchführung der Brandschutz-Eigenkontrolle

zu erstellen. Der gesamte Betrieb ist entsprechend den darin festgelegten Fristen regelmäßig auf Brandsicher-

heit zu kontrollieren.

Durchführung der Brandschutz-Eigenkontrolle und

Ausfertigung des Brandschutz-Mängelberichts

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verteilt durchzuführen. Auch eine Aufgliederung der Brandschutz-Eigenkontrolle nach gleichartigen Kontroll-

gegenständen kann sinnvoll sein. Sind im Betrieb Brandschutzwarte bestellt, so können diese in ihrem Zustän-

digkeitsbereich die Eigenkontrolle durchführen.

Die vorgefundenen Mängel sind in einem Mängelbericht festzuhalten. Eine Kopie ist der zuständigen Stel-

le (z.B. Betriebsleiter) vorzulegen. In der zweiten, beim Brandschutzbeauftragten verbleibenden Kopie ist die

Mängelbehebung in Evidenz zu halten. Das Original ist in das Brandschutzbuch einzulegen (siehe „Muster

Brandschutzbuch“).

Abbildung 9.2.3-1: Merkblatt für Brandschutz-Eigenkontrollen