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Brandschutz-
Eigenkontrollen
FirmaundStempel
Merkblatt
Brandschutz-Eigenkontrolle +
Kontrollplan nach TRVB O 120/06
Brandschutz-Eigenkontrolle
Die Brandschutz-Eigenkontrolle umfasst die regelmäßige Überprüfung von Betrieben auf Brandsicherheit.
Die nachstehenden organisatorischen Maßnahmen sind zu setzen
t
bei Betriebsanlagen, von denen aufgrund ihrer Art, Größe oder der dort anzunehmenden größten Personen-
zahl eine höhere Brandgefahr ausgeht, als von anderen Objekten,
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in Bauwerken, in denen sich aufgrund erschwerter Brandbekämpfungs-, Evakuierungs- und Rettungsbedin-
gungen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für die sich darin aufhaltenden Personen bei einem Brand ergibt,
t
in Bauwerken für größere Menschenansammlungen,
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in Bauwerken, die aufgrund ihrer Größe und Bauweise über technische Brandschutzeinrichtungen verfügen,
t
in Bauwerken (= Betrieben), für die dies von einer Behörde vorgeschrieben wurde.
Die Brandschutz-Eigenkontrolle hat anhand eines vorher ausgearbeiteten Kontrollplans zu den festgelegten
Kontrollterminen zu erfolgen. Das Ergebnis der Brandschutz-Eigenkontrolle und die getroffenen Maßnahmen
zur Mängelbehebung sind im Brandschutzbuch festzuhalten. Das Brandschutzbuch ist mindestens vierteljähr-
lich – bei aktuellen Mängeln sofort – der zuständigen Stelle (z.B. Betriebsleiter, Geschäftsführer oder einem
eventuellen Arbeitssicherheitsbeauftragten) zur Kenntnis und Gegenzeichnung vorzulegen.
Bei der Brandschutz-Eigenkontrolle ist gleichzeitig die Einhaltung der Brandschutzordnung zu überprüfen und
im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle (z.B. Betriebsleiter) die Beseitigung der vorgefundenen Mängel zu
veranlassen.
Kontrollplan für die Brandschutz-Eigenkontrolle
Der Brandschutzbeauftragte hat im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle (z.B. Betriebsleiter, Geschäftsfüh-
rer, Arbeitssicherheitsbeauftragten) einen Kontrollplan für die Durchführung der Brandschutz-Eigenkontrolle
zu erstellen. Der gesamte Betrieb ist entsprechend den darin festgelegten Fristen regelmäßig auf Brandsicher-
heit zu kontrollieren.
Durchführung der Brandschutz-Eigenkontrolle und
Ausfertigung des Brandschutz-Mängelberichts
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verteilt durchzuführen. Auch eine Aufgliederung der Brandschutz-Eigenkontrolle nach gleichartigen Kontroll-
gegenständen kann sinnvoll sein. Sind im Betrieb Brandschutzwarte bestellt, so können diese in ihrem Zustän-
digkeitsbereich die Eigenkontrolle durchführen.
Die vorgefundenen Mängel sind in einem Mängelbericht festzuhalten. Eine Kopie ist der zuständigen Stel-
le (z.B. Betriebsleiter) vorzulegen. In der zweiten, beim Brandschutzbeauftragten verbleibenden Kopie ist die
Mängelbehebung in Evidenz zu halten. Das Original ist in das Brandschutzbuch einzulegen (siehe „Muster
Brandschutzbuch“).
Abbildung 9.2.3-1: Merkblatt für Brandschutz-Eigenkontrollen