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9.2.3
Brandschutz-
Eigenkontrollen
9.2.3 Brandschutz-Eigenkontrollen
Die Eigenkontrolle soll behördliche Kontrollen nicht
ersetzen, sondern ergänzen. Sie soll zur frühzeitigen
Entdeckung von Gefahren und Mängeln führen und
ist ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden
Brandschutzes.
Die Brandschutz-Eigenkontrolle ergibt sich aus den
gesetzlichen Verpflichtungen eines Eigentümers zur
Erhaltung des gesamten Bauwerks im behördlich
genehmigten Zustand. Dazu gesellt sich der Arbeit-
nehmerschutz! Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
werden die Arbeitgeber zu regelmäßigen Überprü-
fungen des Brandschutzes verpflichtet.
Die Zeiträume zwischen den Kontrollen dürfen
nicht zu lange sein, da die ständigenVeränderungen
im Objekt eine laufende Anpassung der Brand-
schutzmaßnahmen erforderlich machen.
Die Eigenkontrolle umfasst die regelmäßige Über-
prüfung der gesamten Anlage auf Brandsicherheit.
Sie erfolgt anhand eines vorher ausgearbeiteten
Kontrollplanes zu festgelegten Kontrollterminen.
Das Ergebnis ist vom Brandschutzbeauftragten im
Brandschutzbuch festzuhalten, der Leitung (zustän-
dige Führungsebene) schriftlich zur Kenntnis zu
bringen und die Behebung der Mängel zu beantra-
gen.In Zweifelsfällen ist zu prüfen,ob den geltenden
bau-, feuerpolizei- und gewerbebehördlichen Ge-
nehmigungsbescheiden entsprochen ist.
Das Brandschutzbuch ist dem Betriebsleiter, Ge-
schäftsführer usw. vierteljährlich, bei akuten Män-
geln sofort zur Kenntnis und Gegenzeichnung vorzu-
Regelmäßiger
Brandschutz-Check
Intervalle
Kontrollplan