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9.2.1
Organisatorischer
Brandschutz –
Brandschutzbeauftragte
• Veranlassung von Ersatzmaßnahmen bei Außer-
betriebnahme von Brandschutzeinrichtungen
• Veranlassung der periodischen Überprüfungen,
Instandhaltung und Revisionen sämtlicher brand-
schutzrelevanter Sicherheitseinrichtungen
• Durchführung von Brandalarm- und Räumungs-
übungen
• Freigabe brandgefährlicher Tätigkeiten
• Führung eines Brandschutzbuches
9.2.1.6 Pflichten des Brandschutzbeauftragten im
Betrieb
Der Brandschutzbeauftragte sowie seine Stellvertre-
ter müssen ihrer Bestellung nachweislich zuge-
stimmt haben. Daher empfiehlt sich jedenfalls die
Schriftform der Bestellung (Brandschutzordnung,
eigenes Schriftstück, Zusatz zum Dienstvertrag)
beim internen und beim externen Brandschutzbe-
auftragten ist jedenfalls ein detaillierter Auftrag
(Werkvertrag) mit dem Umfang der Leistungen, der
Rechte und Pflichten sowie dem Stundenkontingent
zu vereinbaren.
Der Brandschutzbeauftragte hat als erste Aufgabe
ein Organisationsmodell für den Betriebsbrand-
schutz aufzustellen, das geeignet scheint, die anste-
henden Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes
und der Entstehungsbrandbekämpfung zu bewälti-
gen. Dieses Organisationsmodell muss mit der Be-
triebsleitung schriftlich vereinbart sein.
Organisationsmodell