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Seite 25

9.2.1

Organisatorischer

Brandschutz –

Brandschutzbeauftragte

• Veranlassung von Ersatzmaßnahmen bei Außer-

betriebnahme von Brandschutzeinrichtungen

• Veranlassung der periodischen Überprüfungen,

Instandhaltung und Revisionen sämtlicher brand-

schutzrelevanter Sicherheitseinrichtungen

• Durchführung von Brandalarm- und Räumungs-

übungen

• Freigabe brandgefährlicher Tätigkeiten

• Führung eines Brandschutzbuches

9.2.1.6 Pflichten des Brandschutzbeauftragten im

Betrieb

Der Brandschutzbeauftragte sowie seine Stellvertre-

ter müssen ihrer Bestellung nachweislich zuge-

stimmt haben. Daher empfiehlt sich jedenfalls die

Schriftform der Bestellung (Brandschutzordnung,

eigenes Schriftstück, Zusatz zum Dienstvertrag)

beim internen und beim externen Brandschutzbe-

auftragten ist jedenfalls ein detaillierter Auftrag

(Werkvertrag) mit dem Umfang der Leistungen, der

Rechte und Pflichten sowie dem Stundenkontingent

zu vereinbaren.

Der Brandschutzbeauftragte hat als erste Aufgabe

ein Organisationsmodell für den Betriebsbrand-

schutz aufzustellen, das geeignet scheint, die anste-

henden Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes

und der Entstehungsbrandbekämpfung zu bewälti-

gen. Dieses Organisationsmodell muss mit der Be-

triebsleitung schriftlich vereinbart sein.

Organisationsmodell