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9.2.1
Organisatorischer
Brandschutz –
Brandschutzbeauftragte
Die einfachste Form der schriftlichen Bestellung ist
die Brandschutzordnung. Dabei sind folgende Sätze
erforderlich:
Damit ist allen Mitarbeitern (die Brandschutzord-
nung ist ja Bestandteil des Gesundheits- und Arbeits-
schutzdokumentes und muss daher nachweislich
durch Unterschrift jedem Mitarbeiter einmal jährlich
zur Kenntnis gebracht werden
4
) der Name und die
Aufgabe des Beauftragten bekannt.
Mit dieser Formulierung wird die allgemeine Anord-
nungsbefugnis gem. § 43 Abs. 4 AStV innerbetrieb-
lich geregelt.
Mit der Unterschrift der Geschäftsführung bzw. der
Leitung der Institution und des Brandschutzbeauf-
tragten kommt ein schriftlicher Vertrag zwischen
beiden Parteien zustande, in dem auch die wesent-
lichsten Aufgaben geregelt sind.
Noch besser kann die Bestellung mittels Zusatz zum
Dienstvertrag oder eigenem Schriftstück erfolgen.
Zusätzlich ist die Bestellung in der Regel der oder
den vorschreibenden Behörden zu melden bzw. in
4
Vgl. auch Kapitel 9.2.2.
„Für die Brandsicherheit in unserem Unterneh-
men ist Herr/Frau ...als Brandschutzbeauftragte(r)
zuständig.Ihm/Ihr obliegen folgende Aufgaben...“
„Seinen/Ihren Weisungen bzgl. Brandsicherheit ist
unverzüglich Folge zu leisten.“