Table of Contents Table of Contents
Previous Page  1182 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 1182 / 1325 Next Page
Page Background

09/13

Seite 21

9.2.1

Organisatorischer

Brandschutz –

Brandschutzbeauftragte

Die einfachste Form der schriftlichen Bestellung ist

die Brandschutzordnung. Dabei sind folgende Sätze

erforderlich:

Damit ist allen Mitarbeitern (die Brandschutzord-

nung ist ja Bestandteil des Gesundheits- und Arbeits-

schutzdokumentes und muss daher nachweislich

durch Unterschrift jedem Mitarbeiter einmal jährlich

zur Kenntnis gebracht werden

4

) der Name und die

Aufgabe des Beauftragten bekannt.

Mit dieser Formulierung wird die allgemeine Anord-

nungsbefugnis gem. § 43 Abs. 4 AStV innerbetrieb-

lich geregelt.

Mit der Unterschrift der Geschäftsführung bzw. der

Leitung der Institution und des Brandschutzbeauf-

tragten kommt ein schriftlicher Vertrag zwischen

beiden Parteien zustande, in dem auch die wesent-

lichsten Aufgaben geregelt sind.

Noch besser kann die Bestellung mittels Zusatz zum

Dienstvertrag oder eigenem Schriftstück erfolgen.

Zusätzlich ist die Bestellung in der Regel der oder

den vorschreibenden Behörden zu melden bzw. in

4

Vgl. auch Kapitel 9.2.2.

„Für die Brandsicherheit in unserem Unterneh-

men ist Herr/Frau ...als Brandschutzbeauftragte(r)

zuständig.Ihm/Ihr obliegen folgende Aufgaben...“

„Seinen/Ihren Weisungen bzgl. Brandsicherheit ist

unverzüglich Folge zu leisten.“