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09/13

9.2.1

Seite 24

Organisatorischer

Brandschutz –

Brandschutzbeauftragte

9.2.1.5 Interner/externer Brandschutzbeauftragter

Ein

interner Brandschutzbeauftragter

ist eine

vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell

ausgebildete Person,die in dem Unternehmen ange-

stellt ist und den betrieblichen Brandschutz wahr-

nimmt.

Ein

externer Brandschutzbeauftragter

ist eine

vom Unternehmen oder einer Institution bestellte

Vergabe von Leistungen nach außen. Die Brand-

schutzbeauftragtentätigkeit wird werkvertraglich

durch Dritte erbracht.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vor-

beugenden Brandschutz und ist natürlich bei bei-

den Bestellungsformen ident.

Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gemäß

TRVB O 119/2006 umfassen, wie bereits erwähnt:

• Ausarbeitung und Umsetzung der Brandschutz-

ordnung samt Alarmplan

• Durchführung von Brandschutz-Eigenkontrollen

• Veranlassung der Ausarbeitung von Brandschutz-

plänen

• Ausbildung und regelmäßige Brandschutzunter-

weisung der Betriebsangehörigen und der sich

im Objekt ständig aufhaltenden Personen

• Vorbereitung eines allfälligen Feuerwehreinsatzes

Aufgaben