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9.2.1
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Organisatorischer
Brandschutz –
Brandschutzbeauftragte
9.2.1.5 Interner/externer Brandschutzbeauftragter
Ein
interner Brandschutzbeauftragter
ist eine
vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell
ausgebildete Person,die in dem Unternehmen ange-
stellt ist und den betrieblichen Brandschutz wahr-
nimmt.
Ein
externer Brandschutzbeauftragter
ist eine
vom Unternehmen oder einer Institution bestellte
Vergabe von Leistungen nach außen. Die Brand-
schutzbeauftragtentätigkeit wird werkvertraglich
durch Dritte erbracht.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vor-
beugenden Brandschutz und ist natürlich bei bei-
den Bestellungsformen ident.
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gemäß
TRVB O 119/2006 umfassen, wie bereits erwähnt:
• Ausarbeitung und Umsetzung der Brandschutz-
ordnung samt Alarmplan
• Durchführung von Brandschutz-Eigenkontrollen
• Veranlassung der Ausarbeitung von Brandschutz-
plänen
• Ausbildung und regelmäßige Brandschutzunter-
weisung der Betriebsangehörigen und der sich
im Objekt ständig aufhaltenden Personen
• Vorbereitung eines allfälligen Feuerwehreinsatzes
Aufgaben